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Donnerstag, 17. Oktober 2013, 12:03

Namensänderung bei Pauschalreisen: Hohe Gebühren verboten

Wer vor einer Pauschalreise einen Namen ändern will, muss bislang teuer dafür bezahlen. Veranstalter fordern bis zu 100 Prozent des Reisepreises oder mehr. Dies hat das Münchner Landgericht nun verboten.

Landgericht München, Aktenzeichen: 12 O 5413/13
Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

Quelle und Bericht: Spiegel.de

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/name…n-a-928181.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Donnerstag, 17. Oktober 2013, 22:45

Passt zum Kontext:
"noch unbekannt" ist keine Namensangabe, der BGH entschied (Urteil vom 16.10.2012 Az. X ZR 37/12) , dass kein Vertrag zustandegekommen sei und die Kosten für den Flug zu erstatten sind. Eine Ausgleichszahlung gem. VO(EG)261/04 sah er hingegen nicht als rechtens an.

Im verhandelten Fall hatte der Bucher für das zweite Ticket "noch unbekannt" in die Buchungsmaske eingetragen. Dort fand sich allerdings der kategorische Hinweis, nachträgliche Namensänderungen seien überhaupt nicht möglich.
imho ein absolutes Unding - ich würde mich freuen, wenn das von cuate verlinkte Urteil rechtskräftig würde und der Beutelschneiderei für so banale Eingriffe wie Namensänderungen künftig ein Riegel vorgeschoben.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

3

Freitag, 18. Oktober 2013, 07:31

Nur das es bei cuates Urteil die Veranstalter trifft ;(
Besser wäre, es würde bis zu den Airlines durchschlagen, dann würde ein Schuh draus (...hach immer
dieses konjunktiv :pfft: )

So macht es wenig Sinn hmpf
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 19. Oktober 2013, 20:44

cuate hatte explizit "Pauschalreisen" erwähnt - da konnten bislang Namensänderung vertraglich gar zu einem kostenpflichtigen Storno in maximaler Höhe bestimmt werden - mit bitte welcher Rechtfertigung für eine einigermaßen schlichte Eingabe???
;( ?(

Airlines erheben eine "Gebühr" - wobei €80 (z.B.) ganz sicher nicht "für den Aufwand entschädigen" sondern vielmehr abschreckend wirken sollen.
Betrachtet man jedoch analog die behördlichen Gebühren in D, würde keine Socke mehr (ohne Zwang!) den Pass verlängern lassen ... :mööööööp:
So gesehen sind Airlines eher die "Minimaltäter".
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5

Mittwoch, 3. August 2016, 23:31

Aktuell wurde der Reiseveranstalter Tropo GmbH, der für Namensänderungen bei Pauschalreisen 100 Prozent Stornierungskosten für inkludierte Flüge sowie weitere Kosten verlangte, von der VZB Verbraucherzentrale Brandenburg abgemahnt und hat auch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet Tropo sich, die beanstandeten Regelungen

- Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 Prozent bei Namensänderungen

- den (in der Regel teureren) aktuellen Preis für den Flug zu berechnen

- Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 € pro Person in Rechnung zu stellen

künftig nicht mehr zu verwenden und diese auch bei bereits bestehenden Buchungen nicht mehr zu verwenden.


Quelle: VZB Pressemitteilung 28.06.16
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