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Freitag, 13. Juni 2014, 18:13

Der BGH vertritt im Ergebnis die Ansicht, dass keine Ersatzflugzeuge vorzuhalten seien. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH in den Entscheidungsgründen zumindest mit der Frage auseinandersetzt, ob bei sog. Umlaufverspätungen angemessene Zeitreserven eingeplant waren.

Pressemitteilung vom 13.06.2014

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…98&pos=0&anz=94
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Freitag, 13. Juni 2014, 18:28

Na ganz so ist es nicht....der BGH sagt nur- das wenn versucht wurde ein Ersatzflugzeug zu chartern genug getan wurde also ist er schon der Meinung es muss versucht werden Ersatz zu beschaffen! :cool:

3

Samstag, 14. Juni 2014, 13:01

BGH weist Klage gegen Flugverspätungen wegen Generalstreik und Radarausfall ab

Kommt es als Folge eines Generalstreiks oder eines Radarausfalls zu Verspätungen, haben Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. So hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Geklagt hatten zwei Passagiere, bei deren Flügen zwischen Deutschland und den Balearen es zu Verspätungen von mehr als drei Stunden gekommen war.

Urteil des BGH vom 12.06.2014, Az.: X ZR 104/13

Quelle: welt.de bzw. jurion.de
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

4

Dienstag, 17. Juni 2014, 10:22

Warum nochmal verlinken? Ich hatte das Original s.o. gepostet.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Sonntag, 29. Juni 2014, 23:46

In diesem Rechtsstreit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

6

Sonntag, 29. Juni 2014, 23:58

Bedeutet EuGH?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7

Montag, 30. Juni 2014, 07:32

Nein, so einfach ist das nicht! Ich berichte, wenn es soweit ist.