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21

Mittwoch, 28. August 2013, 17:16

Gibt es eine greifbare Zahl entweder hinsichtlich der Anzahl der Verfahren zwischen 2009 und 2010 und was "mehr als das Doppelte" betrifft, wobei Meldungen an die Aufsichtsbehörden ja nichts über das Endergebnis aussagen oder besser noch über geleistete Ausgleichszahlungen innerhalb der EU, deren Mitgliedsstaaten und optimal natürlich noch der Fluggesellschaften. Eigentlich kenn ich die Antwort im Weitesten: Nein, da lässt sich keiner in die Karten schauen. Oder doch?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Mittwoch, 28. August 2013, 18:58

Nein, cuate - absolute Zahlen kenne ich nicht, nur die Zuwachsrate von ca. 115%.
Diese bezieht sich auf alle Verfahren, i.e. umfasst alle Beschwerden, also auch die, die direkt an die Airline gerichtet wurden und nochmal nein, das sagt nichts über den Ausgang aus, jedoch über die gesteigerte Wahrnehmung - die ich schnoddrig mit "Volkssport" bezeichnete.

Entscheidend für einen Erfolg ist zum einen die genaue Kenntnis der Umstände, die eine Verspätung herbeigeführt haben, zum anderen die Puste, die ein Beschwerdeführer hat - viele scheuen selbst in der Vertretung durch ein Beitreibungsunternehmen die gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen, und es ist ein offenes Geheimnis, dass die Airlines genau auf diese geringe Risikobereitschaft setzen.
Glaubt man jedoch den Erfolgsstatistiken, so kann ein Verfahren mit begründeter Widerrede zu "außergewöhnlichen Umständen" trotz aller Schwammigkeit in Sachen Rechtsverbindlichkeit kaum verloren gehen.

Allerdings hat das alles sehr wenig mit " nicht in die Karten schauen lassen" zu tun - die "Karten" liegen mehr oder weniger offen, es muss sich nur jemand finden, der sie zu ordnen bereit ist.
:mööööööp: :ironic:

Sodann müsste man die Beschwerden auf Ebene der Fluggastzahlen der Airline/ des Mitgliedsstaates bereinigen, sowie das urteilsfindende Gericht bzw. die Instanz berücksichtigen und so weiter und so weiter ... Sisyphos grüßt verbindlich!
Und: Wem sollte das Ergebnis nützen? ?(
Einzig die vorgerichtliche Erfolgsquote bei 100% Entschädigungen pro Airline wäre interessant für den Verbraucher - daraus ließe sich ein Verhalten im Beschwerdefall ableiten.

Da ich überzeugt bin, dass das Ergebnis um einiges besser ausfallen würde als seine Beleumundung, dürfte keine der renommierten EU Airlines ein Problem damit haben solche Zahlen zu veröffentlichen - es muss sie eben nur erstmal erheben!

Bände spricht hier auch die von Dir schon erwähnte statistische Pünktlichkeitsquote von 85% <3h - man darf sich halt nicht von viel Wind auf diversen Internetplattformen verwirren lassen - das "Verspätungsproblem" ist mehr oder weniger eine "gefühlte Katastrophe", keine faktische.

Es bleiben zuletzt noch die "statistischen Looser", beispielsweise Lore und Herbert U. aus H.(*), die 2x im Jahr fliegen und immer Theater haben, oder Traugott und Laurentia K.(**), die vor dem AG Rüsselskirchen einen Fall verlieren, der dort schon 52x zu Gunsten der Kläger entschieden worden war.
Kamma nix machen - und daher nützt halt in der Tiefe des Details keine noch so schöne Statistik was.

Die VO (EG) 261/04 ist ein Instrument, dessen Anwendung eine pauschale Entschädigung ohne jeden Nachweis eines tatsächlich bezifferbaren Schadens für die Betroffenen ermöglicht. Vorbehalten bleibt dem Geschädigten zudem der bezifferte Ausgleich (z.B. ein Förstklassticket für 957€ anstelle der 600€ Pauschale), allerdings nicht etwa zusätzlich sondern alternativ.

Das ist für Fluggäste schon eine sehr komfortable Ausgangslage und man sollte sich nicht wundern, dass - auch Dank der Informationsflut zum Thema im www - reichlich Gebrauch gemacht wird von dem Ansprüchen.

(*), (**) Namen zum Schutz der Privatsphäre geändert. Die Redaktion ;)
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

23

Mittwoch, 28. August 2013, 19:14

Nicht übertreiben, Lisbeth :ironic:

Hab extra noch mal nachgelesen. Nicht 15 % der Flüge in Europa waren mehr als 3 Stunden verspätet, sondern 0,15 %.
Bedeutet demnach, nicht 85%, sondern 99,85% fliegen ohne Beanstandung bzw. unterhalb der 3 Stunden Verspätungsregelung.

So steht es u.a. hier unter dem Punkt "Niedrige Belastungen":

http://www.welt.de/finanzen/article11033…aedigungen.html

Anders könnte es bei Fernflügen liegen. Die betreffen natürlich weniger Airlines. Die, die sich darauf spezialisiert haben, trifft dann die volle Breitseite der derzeitigen Gesetzgebung. Wobei, wie ich ja eingangs schon schrieb, die 3 Stunden-Regelung für diese Flüge wirklich überprüft werden sollte.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. August 2013, 19:16)


24

Mittwoch, 28. August 2013, 19:54

Da hast Du Recht, cuate ... Du hattest 98,85% Quote erwähnt, sorry - allerdings schließt die Europastatistik diverse Urlaubsdestinationen aus und dürfte etwas weniger "sauberle" dastehen - was aber nichts ändert an der Tatsache, dass 85% hier nicht "passten" ...

Über die Erweiterung der zeitlichen Toleranzen hinaus (eigentlich auf den ersten Blick eine Verschlechterung der Rechte des Fluggastes) gibt es auch unstreitig verbessernde Elemente seiner Situation im Vorschlag zur Neufassung.

Beispielsweise sollen Betreuungsleistungen bereits ab 2h Verspätung erbracht werden, Änderungen der Flugzeit < 2 Wochen vor Reiseantritt sollen vergleichbare Ansprüche beigemessen werden, wie akuten Verspätungen, und es wird darauf abgehoben, dass nicht die Vermeidbarkeit der "außergewöhnlichen Umstände" sondern vielmehr die der daraus folgernden Verspätung oder Annullierung maßgeblich für einen Anspruch auf Entschädigung ist.

Letzlich ist das auch nur eine Vorlage, die schon seit ihrer Veröffentlichung im März diesen Jahres von verschiedenen Seiten diskutiert und vermutlich noch deutlich überarbeitet werden wird.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (28. August 2013, 19:55)


25

Sonntag, 22. September 2013, 15:56

Vorbei drei Stunden in Europa aus meiner Sicht nicht verkehrt sind, in anderen Erdteilen betrachtet zu kurz sind.

26

Sonntag, 22. September 2013, 16:09

Nö! 3 Stunden außerhalb Europas sind auch nicht kürzer. :ironic:

Epprechtstein

unregistriert

27

Sonntag, 22. September 2013, 16:22

...trotz Zeitumstellung? :kuller: :patschi:

Katja

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28

Sonntag, 22. September 2013, 16:30

genau :smil1:

29

Mittwoch, 5. Februar 2014, 09:51

Das Europäische Parlament stimmt heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Reform der Fluggastrechte ab.

Quelle

Bleibt die "Mogelpackung"?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

30

Mittwoch, 5. Februar 2014, 22:47

Hier mal eine Zusammenfassung der heutigen Parlamentsentscheidungen, die jetzt den Mitgliedsstaaten zur Beschlußfassung Juni 2014 vorgelegt werden. Noch sind Änderungen / Ergänzungen möglich.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/…assagieren.html
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. Februar 2014, 22:50)


31

Dienstag, 11. März 2014, 13:10

Die dritte Etappe der Überarbeitung der ‪‎Fluggastrechte‬-‪Verordnung‬ steht bevor.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten wollen nach derzeitigem Stand die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen massiv einschränken.

http://www.vzbv.de/12981.htm
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32

Samstag, 12. April 2014, 16:26

Die Bundesregierung wirft das Handtuch, noch bevor es in die entscheidenden Verhandlungen geht.
Bundesregierung "bedauert" "unvermeidbare" Verschlechterung der Fluggastrechte......

hier zu lesen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

33

Samstag, 26. April 2014, 16:36

EU plant "Verbesserung" der Fluggastrechte

Zu diesem Thema haben mein Kollege Professor Ronald Schmid und ich gemeinsam eine Presseerklärung verfasst, die wir vor einigen Wochen an verschiedene Redaktionen geschickt haben. Den Text dieser Presseerklärung möchten wir in diesem Forum nicht vorenthalten.

In der Ausgabe 6/2014 berichtete "DER SPIEGEL" vor der Sitzung des Europäischen Parlamentes am 5. Februar 2014 über die angeblich geplante Stärkung der Passagierrechte. Der Artikel zeigt, dass die Auswirkung der Änderungen der jetzigen Fluggastrechte-Verordnung leider überhaupt nicht verstanden wurde.
Der SPIEGEL schreibt, dass es nach derzeitiger Rechtslage auf der Langstrecke von über 6000 km ab einer Verspätung von 12 Stunden eine Entschädigung geben würde und diese Schwelle nun vom Europäischen Parlament auf 7 Stunden herabgesetzt werden soll. Tatsächlich haben Passagiere nach heute geltender Rechtslage seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes am 19. November 200 nicht erst ab 12 Stunden, sondern bereits ab 3 Stunden Ansprüche auf Ausgleichszahlung. Die Lobbyisten der Fluggesellschaften arbeiten massiv daran, die Rechte der Verbraucher erheblich zu kürzen. Die Kommission hat mit dem Veränderungsentwurf eine entschädigungsfreie Zeit auf der Langstrecke ab 6000km von 12 Stunden (statt bisher 3 Stunden) vorgesehen. Auch wenn das Parlament nun einen Kompromiss von 7 Stunden vorschlägt, bedeutet das dennoch, dass für Langstreckenflüge (z. B.in die Feriengebiete in der Karibik, Nordamerika, Südafrika oder Südostasien) den Reisenden zugemutet wird, deutlich längere Wartezeiten als bisher entschädigungsfrei hinzunehmen. Das ist bei genauer Betrachtung eine deutliche Verschlechterung der bisherigen Rechte.
Auch der übrige Entwurf der Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung stellt eine Mogelpackung dar, die mit einer Verbesserung der Verbraucherrechte nichts gemein hat. Selbst wenn nunmehr geregelt wird, dass das Verpassen eines Anschlussfluges zur Ausgleichszahlung führt oder es den Fluggesellschaften untersagt ist, bei nicht angetretenem Hinflug den Rückflug zu verweigern, stellt dies lediglich eine Klarstellung der ohnehin bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestehenden Rechtslage dar.
Tatsache ist, dass die geplante neue Verordnung weit überwiegend keine Verbesserung, sondern eine erhebliche Einschränkung der bisher gewährten Rechte zur Folge haben wird. Viele Fluggäste, die heute Ansprüche haben, werden sie in der Zukunft nicht mehr haben. Lediglich die Verpflichtung zur früheren Bereitstellung von Betreuungsmaßnahmen bei Verspätungen oder das Recht zum Aussteigen bei 5 Stunden Wartezeit im Flugzeug auf dem Vorfeld stellt im Ansatz eine Verbesserung der Rechte der Fluggäste dar. Allerdings kann festgestellt werden, dass es den Fluggesellschaften gelungen ist, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, den Fluggästen „Wasser und Brot“ zu geben und ihnen dafür die bislang zustehende Ausgleichszahlung zu nehmen.
Wenn die Politik eine Verschlechterung der Fluggastrechte verabschieden möchte, sollte sie das gegenüber den Verbrauchern auch ehrlich kommunizieren und nicht desinformieren. Begrüßenswert wäre es, wenn die Presse dieser Desinformation durch Politik und Wirtschaft entgegensteuern würde. Es klingt wie eine Verhöhnung der Fluggäste, wenn die Airline-Lobby die Veränderung der Fluggastrechte- Verordnung als Verbesserung der Passagierrechte verkauft wie z.B. der Bund Deutscher Luftfahrtunternehmen, der auf seiner Homepage lamentiert:
„Es ist unverantwortlich, dass das Europäische Parlament die Verordnung der Fluggastrechte weiter verschärfen will. Für Verbraucher bedeutet der Entwurf vor allem teurere Flüge und längere Wartezeiten.“
Es wird offensichtlich nicht verstanden oder verschleiert, dass die Luftfahrtunternehmen vom europäischen Gesetzgeber ein immenses „Geschenk“ erhalten haben.
Angesichts der äußerst geringen Anzahl verspäteter Flüge, die eine Ausgleichszahlung nach sich ziehen (0,15%, so Generalanwalt Bot in seinem Schlussantrag in der Rechtssache C-581/10), ist weder von einer unverantwortlichen Belastung der Fluggesellschaften auszugehen; sie wird auch nicht zu einer spürbaren Erhöhung der Ticketpreise führen. Eine Fluggesellschaft, die jährlich 8 Mio. Passagiere befördert, käme bei den vorgenannten Zahlen auf lediglich 12.000 verspätete Passagiere, die im schlimmsten Fall aus heutiger Sicht mit 7,2 Mio. Euro zu entschädigen wären. Bei 8 Mio. Passagieren würde die Erhöhung des Ticketentgelts zur Rückstellung der Entschädigungen gerade mal einen Euro ausmachen.
Es muss deutlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Fluggesellschaften gerückt werden, dass Flugzeiten fester Bestandteil des Beförderungsvertrages und nicht bloße Empfehlungen sind. Die einseitige Verschiebung der Flugzeiten, gleich aus welchem Grund, stellt eine nicht mehr vertragsgerechte Leistung dar, zu deren Annahme der Fluggast nicht mehr verpflichtet ist. Es wäre schön zu sehen, wie die Fluggesellschaften reagieren würden, wenn ihnen nach Verspätung der Abflüge die Fluggäste reihenweise die Beförderungsverträge kündigen und sich bei anderen Fluggesellschaften einbuchen würden. Da es aber keinen wirklichen Ausweg aus einer Verspätung des Fluges gibt, vertrauen die Fluggesellschaften wohl darauf, dass ihre Kunden dieses Schicksal wie die Schafe, eingepfercht in Warteräumen oder Flugzeugen, über sich ergehen lassen. Was durfte ich mir jüngst von einer renommierten asiatischen Fluggesellschaft nach Reklamation wegen einer Vorverlegung eines Fluges um mehr als neun Stunden in einem Telefonat mit der Kundenbetreuung anhören? „Flugverspätungen und Verlegungen von Flügen stehen täglich auf der Tagesordnung und wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Fluggast eine vertragsgerechte Beförderung verlangen würde?“ Diese Aussage der Kundenbetreuerin aus Frankfurt spricht Bände! Der europäische Gesetzgeber fördert durch seine Absichten diese Haltung der Fluggesellschaften und versetzt die Fluggäste in einen nahezu rechtsfreien Raum. Auf die Fluggäste kommen harte Zeiten zu.


Rechtsanwälte Prof. Dr. Ronald Schmid & Holger Hopperdietzel

34

Sonntag, 1. Juni 2014, 20:12

Bei Verspätung und Flugausfall: Fluggäste behalten ihre Rechte

Gute Nachricht für Flugreisende: Die in Brüssel geplante Reform der Fluggastrechte, die zu massiven Einschränkungen der Ansprüche von Passagieren im Fall von Verspätungen und technischen Mängeln der Flugzeuge geführt hätte, ist vom Tisch.

Quelle + Bericht: tagesspiegel.de
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

35

Sonntag, 1. Juni 2014, 20:38

SUPER!
Ich hatte es ja sxchon vermutet die einigen sich zum Glück nie!

Epprechtstein

unregistriert

36

Montag, 2. Juni 2014, 02:14

Und wenn jemand noch mal über das Parlament schimpft! :ätsch: diesen Fakt haben die deutschen Parlamentarier befürwortet UND die Abstimmung gewonnen!!!
Als Unternehmer hätte ich Hellas den Sieg gegönnt! :ätsch:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (2. Juni 2014, 02:20)


37

Dienstag, 3. Juni 2014, 07:42

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Reform der europäischen Fluggastrechte verzögert sich. Ursprünglich wollten sich die EU-Verkehrsminister bei ihrem Treffen am Donnerstag in Luxemburg auf eine gemeinsame Position einigen, doch noch gibt es Streitpunkte.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien…rt-sich-3622807

Was stimmt denn nun :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juni 2014, 07:48)


38

Dienstag, 3. Juni 2014, 08:32

Ist vom Tisch, kann aber wieder auf den Tisch kommen (unter neuen Vorzeichen und Bedingungen?).
Offenbar aktuell keine Entscheidung (möglich)
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

39

Dienstag, 3. Juni 2014, 15:44

Dauert mit Sicherheit noch viele Jahre! :cool: