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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. März 2014, 10:50)
Das würde dann bedeuten, du kannst nie reisen oder du übernimmst die Stornokosten
PS: Die Begründung des Eingangurteils mit der "Sicht des Durchschnittskunden" leuchtet mir noch nicht ein.
Wenn der Arzt meint, kein Problem, dann ...
Bitte nicht übersehen, die Bedingungen der Reiserücktrittskosten Versicherungen sprechen von einer
unerwarteten schweren Erkrankung
und nicht
von einer unerwartet schweren Erkrankung.
Das macht einen erheblichen Unterschied.