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Mittwoch, 5. März 2014, 09:26

Unerwartet schwere Erkrankung – es kommt auf die Sicht des „Durchschnittskunden“ an

Unerwartet schwere Erkrankung – es kommt auf die Sicht des „Durchschnittskunden“ an

Das AG Hamburg- St. Georg (U. v. 21.02.2014 – 911 C 235/13 (noch
nicht rechtskräftig) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem vor der
Reisebuchung beim Versicherungsnehmer ein Vorhofflimmern diagnostiziert
worden war. Der VN wurde behandelt.



Nachdem die Reise gebucht worden war, traten kurz vor Reisebeginn
bei dem VN symptomatische Herzrhythmusstörungen auf. Der behandelnde
Arzt riet von der Reise ab, bescheinigte ab der dem VN, dass aus
ärztlicher Sicht zum Zeitpunkt der Buchung der Reise, der VN mit
palnmäßigem Antritt hätte rechnen dürfen.

Nach Ansicht des AG Hamburg St-Georg kommt es aber darauf nicht an,
sondern, der Reisende hätte in seiner speziellen Situation den Arzt bei
der Buchung der Reise befragen müssen und sich zu diesem Zeitpunkt die
Bestätigung der Reisefähigkeit holen müssen.

Soweit das Urteil rechtskräftig werden sollte, ist es jedem
Reisenden, der unter bestimmten Vorerkrankungen leidet anzuraten, bevor
die Buchung vorgenommen wird und eine Reiserücktritt- oder
Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wird, mit dem Hausarzt über die
Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung zu sprechen und sich diese
bestätigen zu lassen.

Unterlässt man dies, kann es böse Überraschungen geben.

Im vorliegenden ging es immerhin um Stornokosten in Höhe von € 4.158,00.

Quelle
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

2

Mittwoch, 5. März 2014, 10:14

Mit Vorerkrankung ist das Ganze eh ein Scheißspiel. Ich habe in der Mastergold eine RRV inkludiert, sollte mal was sein, zahlt sie eben oder halt nicht. Als Herzschrittmacher/Defiträger mir jedes Mal Atteste einzuholen, ist mir zu blöd. Mit manchen Dingen muss man leben, ich hoffe für mich, noch recht lange! :TOP:

3

Mittwoch, 5. März 2014, 10:42

Herz-Kreislauf Probleme hat ja fast jeder ab einem gewissen Alter und wird auch behandelt und wenns auch nur der Blutdruck ist. Die normale RRV sieht das wahrscheinlich immer als Vorerkrankung und zahlt somit keine Storno. Alle die das betrifft schaut mal unter Travelsafe Versicherung. Es gibt dort für Herz-Kreislauf Patienten eine direkte Versicherung für Pauschal- und Schiffsreisen je nach Preis. Diese ist zwar etwas teurer und zahlt auch nur 80%, aber besser als garnichts. Im Net problemlos buchbar. Bei anderen Vorerkrankungen hilft vielleicht die Bestätigung des Arztes zum Zeitpunkt der Buchung.

4

Mittwoch, 5. März 2014, 10:49

Die Urteile schwanken von Fall zu Fall und von Gericht zu Gericht sehr.

Vorerkrankungen wurden auch schon richterlich durchgewunken.

Beispiel OLG-Urteil: http://ra-kjf.com/files/RRV.pdf

Ist aber wirklich ein fast unüberschaubares Risiko. Hinterher ist man allemale schlauer. :ratlos:


PS: Die Begründung des Eingangurteils mit der "Sicht des Durchschnittskunden" leuchtet mir noch nicht ein.
Wenn der Arzt meint, kein Problem, dann ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. März 2014, 10:50)


5

Mittwoch, 5. März 2014, 11:00

Ist wirklich etwas unglücklich ausgedrückt, aber ich denke, es bezieht sich auf 'symptomatische Herzrhythmusstörungen'
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ElBuitre

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6

Mittwoch, 5. März 2014, 15:47

Ich habe nen andernen Fall zur Hand, weiß mir aber zu helfen!

Ab April bin ich wieder "aktiv" auf der Warteliste zur Nierentransplantation. Es ist kaum absehbar wann der passende Spender stirbt!!! Aber die mögliche Transplantation zählt versicherungsrechtlich zu den planbaren Operationen und wird im Regelfall nicht mit der RRV abgedeckt!

7

Donnerstag, 6. März 2014, 08:28

Das würde dann bedeuten, du kannst nie reisen oder du übernimmst die Stornokosten, bei einer Schiffsreise und vielleicht gar eine Woche vor Termin, uii das wird teuer.
Ich kenne es von einem Herzpatienten. Der Arzt mußte für die Versicherung zig Bogen zu Erkrankungen ausfüllen und er wird sich hüten eine früher behandelte Herzerkrankung unter den Tisch fallen zu lassen. Gerade ältere Reisende oder Rentner haben meist Herzprobleme, da ist die Wahl der RRV schon wichtig. Die wenigsten Reisenden warten wie du auf eine Transplantation. Ich wünsch dir aber, daß du schnell eine neue Niere bekommst und wieder unbeschwert reisen kannst.

Epprechtstein

unregistriert

8

Donnerstag, 6. März 2014, 08:43

Das würde dann bedeuten, du kannst nie reisen oder du übernimmst die Stornokosten

Nein, so ist es nicht ganz. Wie weiter oben erwähnt, habe ich auch ein "gewisses Handicap". Vom eventuellen Stornorisiko lasse ich mich nicht abschrecken, weiter hin meine geliebten Badeurlaube zu verbringen. Ich versuche halt, günstigst zu buchen. Das Risiko betrifft ja nicht nur die RRV, auch die RKV ist ein Faktor, der nicht zu vernachlässigen ist, hier können nämlich die finanziellen Folgen viel gravierender sein. Für mich klares Fazit: Da ich auf Urlaub nicht verzichten werde, heißt es im Zweifelsfall Geldbeutel aufmachen. Es wird niemand zum Reisen gezwungen... :kuller:

ElBuitre

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9

Donnerstag, 6. März 2014, 09:18

Es gibt noch eine Versicherung (Travelsafe) die das übernimmt - die läst sich das aber auch zünftig bezahlen!

Es gibt da noch eine Variation zum Thema: ich lass mich ja während des Urlaubs von der Transplantationsliste "beurlauben", aber wenn dass nicht so wäre und man ist im Urlaub und das Orgen kommt plötzlich ..... den Rücktransport zahlt auch keine KV .... auch nciht der viel gelobte ADAC mit seinen gelben Gesundheitsbombern. Einzige Lösung.... Mitgliedschaft in der DRF (Deutsche Rettungs Flugwacht), die organisieren im Zweifelsfall eine Rettungskette bis zum Heli zum Krankenhaus!

10

Donnerstag, 6. März 2014, 16:30


PS: Die Begründung des Eingangurteils mit der "Sicht des Durchschnittskunden" leuchtet mir noch nicht ein.
Wenn der Arzt meint, kein Problem, dann ...


Jetzt habe ich auch die genaue Begründung bzgl. dieser Formulierung.

Das AG HH St. Georg vertritt in dieser Entscheidung die Auffassung, ob der Kunde als "Durchschnittskunde" ohne medizinsiche Spezialkenntnisse im Zeitpunkt der Buchung der Reise den Eintritt der Reiseunfähigkeit zum Beginn der Reise hätte vorhersehen können oder nicht.
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11

Sonntag, 16. März 2014, 16:50

Am Endeläuft dasdoch darauf hinaus, dass man zumindest ab einem bestimmten Alter am besten zuhause bleibt und nichtmehr verreist oder die eventuellen Kosten dann selber zahlen muss.
Ist doch irgendwie eine Sauerei. Dürfen dann nur noch junge Leute verreisen?

Fitschi

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12

Sonntag, 16. März 2014, 17:19

Du meinst jungen Leuten werden nicht krank oder erleiden einen Unfall und ältere Menschen sind automatisch auch krankheitsanfälliger?
Dem stimme ich nicht zu, manch alter Mensch ist Gesundheitlich besser beisammen als einige der Jungen.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Epprechtstein

unregistriert

13

Montag, 17. März 2014, 19:01

Besser beisammen vielleicht nicht, aber in der Regel viel leidensfähiger... :kuller:

Fitschi

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14

Montag, 17. März 2014, 19:32

Stimmt, je älter man wird desto besser ist man an die diversen Wehwehchen gewöhnt :patschi:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

15

Samstag, 26. April 2014, 17:09

Unerwartete schwere Erkrankung

Bitte nicht übersehen, die Bedingungen der Reiserücktrittskosten Versicherungen sprechen von einer

unerwarteten schweren Erkrankung

und nicht

von einer unerwartet schweren Erkrankung.

Das macht einen erheblichen Unterschied. Nicht die Schwere der Erkrankung ist versichertes Risiko, sondern dass sie unerwartet aufgetreten ist. Der Bundesgerichtshof hat hierzu wie folgt entschieden:



BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV ZR 227/09
vom
21. September 2011
in dem Rechtsstreit
- 2 -
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzen-de Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller
am 21. September 2011
beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 30. Oktober 2009 wird auf Kosten der Beklagten zu-rückgewiesen.
Streitwert: 23.821,33 €.
Gründe:
Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO weist der Senat ergänzend auf Folgendes hin:


1. Zwar ist anders als das Berufungsgericht meint bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland Reise-Krankenversicherung" im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536). Anderenfalls würde die dem Versicherer nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. März 1994 IV ZR 109/93, VersR 1994, 549 unter 2).
(...)

Im Klartext: soweit sich der Reisende bei Buchung gesund fühlte und subjektiv keine Anhaltspunkte für eine Erkrankung vorlagen, ist der Rücktrittsgrund der Erkrankung immer als "unerwartet" anzusehen. Wer sich allerdings an der Besprechung des Amts- bzw. Landgerichts München (den Sitz einiger Reiseversicherer) orientiert, wird möglicherweise eine andere Einschätzung zu den streitigen Rechtsfragen erhalten.

16

Samstag, 26. April 2014, 17:32

Bitte nicht übersehen, die Bedingungen der Reiserücktrittskosten Versicherungen sprechen von einer

unerwarteten schweren Erkrankung

und nicht

von einer unerwartet schweren Erkrankung.

Das macht einen erheblichen Unterschied.



Jajaaa, das ist schon klar und wird berücksichtigt!!! :denk:
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17

Samstag, 26. April 2014, 17:40

Hat die Threaderöffnerin bei der Überschrift vermutlich auch gemeint ... :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

18

Samstag, 26. April 2014, 19:23

..meinste cuate ?( :pfft:


..der Unterschied.....ohh, ohhh......wäre mir fast zum Verhängnis geworden :tüte: ....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (26. April 2014, 19:32)


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Samstag, 26. April 2014, 22:29

Ich wollte es ja nur mal gesagt haben.
Aber das BGH Urteil war mir viel wichtiger als der kleine Unterschied. Da steckt eigentlich die wichtige Info drin