Ein Hotelgelände muss grundsätzlich so gestaltet sein, dass Gäste sich dort gefahrlos bewegen können und keinen unverhältnismäßigen Risiken ausgesetzt sind. War besagte Grube nicht ausreichend gekennzeichnet oder abgedeckt und für Gäste frei zugänglich, trifft das Hotel ganz klar eine Mitschuld.
Andererseits ist aber auch jeder Urlauber für sich selbst verantwortlich, d.h., dass man auch in Hotels schon selbst ein wenig schauen muss, wo man hintritt und auch selbst sein Möglichstes tun muss, um Unfälle zu vermeiden. Im vorliegenden Fall hätte die Dame z. B. die Grube bemerken und um Abhilfe bzw. Absicherung bitten können. Hat sie scheinbar nicht und wenn dann noch ein ärztliches Attest und ein handfester Nachweis fehlt, dass die Verletzung wirklich durch den Sturz in die Grube zustandegekommen ist, dann können solche Fälle so ausgehen, wie im verlinkten Artikel beschrieben.