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...wenn du keine einzugsermächtigung hast, dann bekommt du den versicherungsschein mit der zahlungsaufforderung. zahlt du innerhalb der frist, in der regel umgehend, dann ist der vertrag erst rechtlich zu stande gekommen. in der regel geähren die versicherungen vorläufige deckung, bei der kfz haftptlicht sowieso, d.h. sofern du keine mahnung bekommst bist du auch ohne beitragszahlung versichert.Bei unseren Versicherungen bist Du erst dann versichert wenn Du bezahlt hast.
...das hatte ich jetzt nicht bedacht, wobei ich es mir nicht vorstellen kann. die meisten vk agieren europaweit.Klingt nach unterschiedlicher Handhabung zwischen Österreich und Deutschland?![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. Februar 2014, 12:28)