Hallo Anke. Das Urteil ist da, die Details noch nicht veröffentlicht. Ist schwierig, da spontan zu Vorgehensweisen zu raten. Dodo hat es geschrieben und ich sehe es auch so: Es gilt momentan. Und da der Abflug ja noch nicht stattgefunden hat, vermutlich auch in Deinem Fall.
Hier mal die Ansicht eines Reiserechtlers dazu (der früher Leiter der Rechtsabteilung bei TUI war):
"Stattdessen gehen Kunden am besten auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - etwa wenn sie statt wie geplant um zehn Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen und damit einen halben Tag verlieren. In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug oder die Reise findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt - "auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt."
Mehr dazu hier bei sueddeutsche.de:
http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urt…ndern-1.1841035