Es gibt bei Motorschaden am Mietwagen keine "grundsätzliche Haftung".
Derartige Schäden verursachen u.U. so horrende Kosten, dass eine generelle Versicherung die Miete unbezahlbar machen würde.
Ggf. muss der Mieter mangelndes Verschulden nachweisen, Hinweise dazu lassen sich aus der hübschen Formulierung "der Wagen ist verreckt" nicht unbedingt ableiten.
Zu beachten ist die Verantwortung des Mieters, relevante Mindestanforderungen zur Vermeidung eines Motorschadens selbst zu kontrollieren (z.B. Ölstand), ebenfalls ausgeschlossen von einer Haftung des Vermieters sind unzulässige Belastungen, wie z.B. zu hohe Zuladung etc.
Ohne jegliche Angaben zur Ursache kann man die Frage schlichterdings nicht beantworten ... ;(