Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 22:32)
Lieber das als ein ellenlanger Kampf.
.Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 23:03)
Na, das ist ja gaaanz neu ... !?
Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Geldzahlung ( auf Kundenwunsch, was ja hier nicht geltend gemacht wird) gegen die Fluggesellschaft sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt eingeleitet werden.
Anke wurde eine vergleichsweise schnelle, unbürokratische, gute und von der Höhe her der allg. Rechtsprechung anmessene Lösung in Gutscheinform angeboten, sie ist einverstanden damit und hat Verwendung für den Gutschein... ist doch alles ok soweit. Was gibt es da zu zerreden?!? Inzwischen scheint der Eindruck zu herrschen, dass Verfahren im Rahmen der VO(EG)261/04 fast nicht zu verlieren sind ...
Ich empfehle Betroffenen grundsätzlich eine Einbeziehung des LBA, dies hat aber im Blick auf die Causa "anke" keinerlei Belang ...
Da muß ich was überlesen haben.
;(