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Donnerstag, 18. Juli 2013, 11:47

Zitat

Hier noch die Urteilsbegründung bezüglich der Abweisung des Oberlandesgericht Köln, 6 W 17/13

Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht erwartet, dass diese tatsächlich sieben Tage (entsprechend 7 x 24 Stunden) dauert.

Ich geh momentan auch immer davon aus, dass bei einer 9 tägigen gebuchten Urlaub 8 Übernachtungen drin sind. Ist somit nicht allzu neu oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Reiser« (18. Juli 2013, 11:48)