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Dienstag, 18. Dezember 2012, 22:59

BGH Urteil 18.12.2012 X ZR 2/12 - Kündigung eines Reisevertrags wegen höherer Gewalt bei Vulkanausbruch/Aschewolke möglich

Wird ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt aufgrund eines behördlich angeordneten Flugverbots vom Reisenden gekündigt, so ist das rechtens. Es ist "höhere Gewalt", wenn die gebuchten Flüge zum Startpunkt der Kreuzfahrt ausfallen, wie hier beim Vulkanausbruch und der aufgetretenen Aschewolke und die Anreise somit unmöglich wird.

Details zu diesem Urteil werden nach Veröffentlichung durch den BGH nachgereicht.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

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Dienstag, 18. Dezember 2012, 23:03

Hier zunächst ein paar erläuternde Punkte zum Hintergrund:

http://anwaelte-hb.de/blog/?tag=bgh-x-zr-212
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."