@cuate
Ich auch nicht, aber die die es tun, sollten die "Risiken und Nebenwirkungen" kennen.
Es ist zudem auch nicht Legion, dass man immer einen Verbraucherschutz auf der Klägerseite hat, und selbst dann ist es ggf. so, dass die Kosten verlangt und vorgestreckt werden müssen mit dem Risiko, sie - wenn überhaupt! - erst nach Jahren wieder zugesprochen zu bekommen.
Die Botschaft war im Grunde: Ein Urteil liest sich für den Verbraucher gern zunächst wie ein toller Durchbruch in Sachen seiner Interessen, und schwupps beauftragt der Veranstalter seine findigen Juristen mit der Formulierung neuer Schwammigkeiten, um alles wieder mehr oder weniger in den alten Zustand zu versetzen - tendenziell den verbraucherungünstigen.
Auch Botschaft ist allerdings: Wenn sich ein Veranstalter auf seine Vertragsbedingungen beruft, muss das noch längst nicht heißen, dass solche Knebelabkommen auch gerichtlich bestätigt werden - so ganz unwichtig ist dieser Aspekt aus Verbrauchersicht ja nicht!