Ich sehe es wie Pitt. Aber es wird definitiv ein langer, schwieriger Weg mit viel Papierkram...
Er hätte den Besitzer anhalten müssen diese Vorgehensweise zu unterbinden.
Auch da hast Du vollkommen recht - aber wie will man ein derartig dummes Verhalten auschließen? Ich gehe davon aus, daß es das erste und auch das letzte Mal war, daß dieser Mitarbeiter sich so verhalten hat. Natürlich verpflichten die Veranstalter ihre Hotels zu Sicherheitsmaßnahmen und kontrollieren auch regelmäßig die Hotelsicherheit.
Aber wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Manchmal sogar ausgesprochen dumme und unnötige, bei denen ein Mensch zu Schaden kommt. Wer kommt schon darauf, daß jemand, der u. a. dafür zuständig ist, aufzupassen, daß Gäste nicht zu schnell hintereinander her rutschen und daß das Becken frei ist, bevor der nächste Gast losrutscht...daß ausgerechnet so jemand selbst einem Gast dicht hinterherrutscht und diesen verletzt

?
Nun ist es aber auch so, daß Dummheit (in diesem Falle Dummheit eines Mitarbeiters, der die möglichen Konsequenzen seines Handelns nicht in Betracht gezogen hat) nicht vor Strafe schützt. Und diese Strafe bzw. Entschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc. hat m. E. das Hotel bzw. der Reiseveranstalter als Vertragspartner der Gäste zu tragen. Über die Höhe der Entschädigung müssen aber die Gerichte entscheiden - und das kann sehr lange dauern.