Ich bin mir fast sicher, dass ein Gutteil der Autoren von Hotelbewertungen nicht zwischen Tatsachen und Meinungen unterscheiden kann.Sogenannte Tatsachenberichte müssen ggf. bewiesen werden können. Subjektive Meinungen dagegen fallen unter Meinungsfreiheit.
kommen harte Zeiten auf die Plattformen bzw. auf die Abteilungen, die den Content prüfen sollen, zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (7. September 2011, 22:04)
@ Dodo
das darfst du so nicht sehen, denn in der selben Straße und der selben Hausnummer wie Urlaubtest GmbH & Co KG ist eine Art Reisebüro unterwegs. Der Geschäftsführer ist dem Namen nach identisch, das RB ist angeblich Mitglied des DRV und wenn man dort auf Online Guide klickt landet man bei...
Schmetterling....![]()
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Vielmehr betreibe sie das Meinungsportal unabhängig von dem Online-Reisebüro.
ich spiel mal AdminSina ist das hier nicht besser aufgehoben
sorry
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