Hallo Linda,
so wie Du das hier schilderst, handelt es sich ja eben um ein technisches Problem. Und da haben Gerichte bis hin zum EU-Gerichtshof in Luxemburg vom 22.12.2008 ja festgestellt, dass dies keine aussergewöhnlichen Umstände für die Airline bedeutet. Rein theoretisch dürfte es also keine Probleme bei der Forderung der Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 und die im nachhinein dazugefügte Flugverspätung bei mehr als 3 Stunden geben.
Nahe Verwandte hatten eine Flugverspätung mit airberlin im letzten Jahr. Da kam nach etwa einem Monat ein Flug-Gutschein der airberlin über 3/4 der geforderten Summe. Ob airberlin problemlos auch den vollen Betrag zahlt, kann ich Dir nicht sagen. Da muß man abwägen zwischen Aufwand und Nutzen. Aber wie gesagt, das liegt jetzt ein paar Tage zurück und ich kenne die aktuelle Verhaltensweise dort nicht. Vielleicht kann da ja noch jemand anders über Erfahrungen berichten.
Gruß cuate
PS: Da ursprünglich zumeist Probleme mit der Condor hier geschildert wurden, ist später daraus "Condor
& Co" geworden
Du hast also den absolut richtigen Thread herausgesucht.