Bei solchen Geschichten darf natürlich die Bier-Klage nicht fehlen, die ein Urlauber eingereicht hat.
Der gute Mann wollte von seinem Reiseveranstalter entschädigt werden weil seine drei Bier an der Hotelbar jeden Abend nur bis einen Zentimeter unter den Eichstrich gefüllt war.
Der Reklamation lag eine Berechnung anhand des aktuellen Bierpreises bei, auf Grund diesem er den entgangenen Bier-Genuss geltend machte.