Viele Urlaubsflüge sind trotz allem Linienflüge. Beispielsweise bei airberlin, Condor oder auch TUIfly. Die fliegen dann über einen längeren Zeitraum (Sommer-/Winterflugplan) immer zu festen Terminen. Und Flugzeitverschiebungen lagen ja häufig nicht bei der Airline. Da hat der Veranstalter einfach (wegen guter Buchungsmöglichkeit zur Gewinnoptimierung) die Airline gewechselt.
Und was die reinen Charterflüge betrifft: Wenn es keinen "Flugplan" gibt, gibt es auch keine Flugzeiten.
Aber, und das ist ein großes Plus: Es kann auch nicht im Vorfeld mit real nicht existierenden Flugzeiten geworben werden, um eine Reise zu verkaufen. Andererseits wird der Kunde sich auch mit offenen Flugzeiten zufrieden geben müssen.
Sollten die Urteile Rechtskraft erlangen, werden erst im Laufe der Jahre die damit verbundenen "Feinheiten" in der Praxis umgesetzt.
Denn was ist, wenn es - aus verschiedensten Gründen - doch zu einer Änderung kommt?
Ist das dann schon so ein gravierender Mangel, dass der Kunde kostenfrei zurücktreten kann?
Denke, das was Sina mit dem Zeitfenster meint, wird sich so oder ähnlich entwickeln.
Würde ja auch durchaus Sinn machen zu schreiben, der Flug findet beispielsweise
morgens
vormittags
mittags
nachmittags
abends
nachts
statt. Jetzt unabhängig davon, ob die Richter das so gemeint haben.
Aber sicherlich ein Schritt für bessere Planungssicherheit.
Eher der Gäste als der Veranstalter/Fluggesellschaften
Sie werden sich bewegen müssen, wenn es so bleibt.