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1

Freitag, 15. April 2011, 17:56

Hotel überbucht? Anspruch an Reiseveranstalter

BGH-Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03

Laut BGH hat der Urlauber ein Recht auf Entschädigung.
Wegen einer Überbuchung kommt der Reisende nicht mehr in sein Urlaubshotel.
Dem Urlauber steht nach dem Reiserecht eine Entschädigung zu. Danach kann der Urlauber neben der Erstattung der Vorauszahlung eine Entschädigung auf Basis Hälfte vom Reisepreis einfordern.
Außer der Veranstalter bietet dem Urlauber ein absolut Gleichwertiges Ersatzhotel an. In dem verhandelten Fall hatten die Urlauber das Ersatzhotel abgelehnt weil sie Tauchen und schnorcheln wollten, der Ersatz es aber nicht möglich machte.

Aber wie immer ist auch hier der Einzelfall zusehen. Da können andere anders urteilen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pitt04« (15. April 2011, 18:04)


2

Freitag, 15. April 2011, 18:51

Wer sich in die Details des Urteils einlesen möchte, hier die Urteilsbegründung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Sonntag, 17. Juli 2011, 13:14

Und das mal noch am Rande :ironic: :

Für einen bevorstehenden Urlaub im Winter in Ägypten kauften Eltern ihren beiden Kleinkindern Sandalen. Das gebuchte Hotel wurde nicht rechtzeitig fertiggestellt, die Reise abgesagt. Daher verlangten die Eltern vom Reiseveranstalter Schadenersatz für die Sandalen, da diese schon innerhalb weniger Monate aus den Schuhen herausgewachsen wären und die Sandalen somit nicht mehr genutzt werden könnten.

Das Amtsgericht Hannover sprach den Klägern den Schadensersatz zu. Weil sie jedoch nicht versucht hätten, beispielsweise über eBay die Sandalen loszuwerden, gab es lediglich einen Anspruch von 50 Prozent des Kaufpreises.

AG Hannover, Az.: 514 C 17158/07
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Sonntag, 17. Juli 2011, 14:18

:batsch: Auf so eine Idee muss man auch erst mal kommen! :mööööööp:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

HolidayForum

Amigoanwärter

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5

Sonntag, 17. Juli 2011, 14:31

Es war doch schon immer so im Leben, dass die verrückten immer weiter kommen als die normaldenkenden Menschen. Frechheit zahlt sich aus, vorallem bei so einer Regierung und Justiz
Willkommen im neuen Reiseforum

Sonnenschein

Master Amigo

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6

Sonntag, 17. Juli 2011, 20:55

so was bescheuertes.. wo soll man so schnell dann die Schuhe loswerden und nicht jeder ist bei Ebay oder kennt sich damit aus
errare humanum est ..

7

Mittwoch, 20. Juli 2011, 18:57

In welcher Höhe lag der Streitwert "Sandalen"?

8

Samstag, 24. September 2011, 17:34

Ersatzhotel 50km entfernt von den Freunden - Geld zürück und Schadensersatz

Zum Thema noch ein auf den Einzelfall bezogenes Urteil des AG Bad Homburg Aktenzeichen: 2 C 64/11

Danach hatte der Reiseveranstalter wegen Überbuchung und damit zusammenhängender Umstände
für den Gast nicht nur die kostenfreie Stornierung, sondern auch Schadensersatz
in Höhe des Reisepreises zusätzlich zu leisten.

Der Kunde wurde vor Abflug informiert und akzeptierte die Änderung nicht. Verreiste auch nicht.

Details hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/them…id16843421.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Samstag, 5. November 2011, 10:36

Überbuchung allgemein

Da immer wieder mal von überbuchten Hotels zu lesen ist hier mal einige Beiträge zum Thema aus anderen Threads zusammengefasst.

... falls nicht erwünscht bitte löschen :dackel:

Ärgerlich immer, aber man ist nicht verpflichtet, irgendein Hotel zu akzeptieren. Vor allem, wenn es in etlichen Punkten vom zuvor gebuchten Hotel abweicht. Immerhin begeht der Reiseveranstalter einen Vertragsbruch mit möglichen negativen Konsequenzen für ihn. Er macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.


Auch hier hat der Reiseveranstalter die Informationspflicht vor Antritt der Reise. Wer seine Kunden erst anreisen läßt und ihnen dann von einer Überbuchung berichtet, wird in der Regel von den Gerichten mit 10 - 20 % des Reisepreises zusätzlich abgestraft. Aber wer will schon Ärger im Urlaub?



Die Weiterempfehlungsrate spielt beim Alternativ-Hotel keine Rolle. Es geht dabei um vergleichbare Faktoren, wie Restaurants, Lage usw. aber keinesfalls um eine sogenannte "Zufriedenheitsrate" auf irgendeiner Hotelbewertungsseite. Also wenn ihr argumentiert, dann in eurem eigenen Interesse, nicht damit.


Meinte natürlich dabei - ob man das Alternativ Hotel ggf. akzeptieren muss. Wenn alles andere - wie z.B. Lage, Sterne, Restaurants, Familien oder Erwachsenen Hotel usw. nahezu identisch zum gebuchten Hotel sind - spielt die Weiterempfehlungsrate keine Rolle.


Ein Beispiel (Zahlen frei erfunden, das Beispiel soll nur zum besseren Verständnis dienen):
Das Hotel hat 300 Zimmer. 100 Zimmer hat Veranstalter A unter Vertrag, 150 Zimmer Veranstalter B, 50 Zimmer Veranstalter C. Wenn z. B. bei Veranstalter A zum gewünschten Zeitpunkt schon alle 100 Zimmer belegt sind, haben vielleicht Veranstalter B und C noch Zimmer frei. Vielleicht nicht unbedingt zum gleichen Preis oder mit den gleichen Flügen, aber nur weil bei einem Veranstalter das Hotel ausgebucht oder gar überbucht ist, muss das nicht heißen, daß andere Veranstalter keine Zimmer mehr frei haben. Die evtl. noch verfügbaren Kontingente geben die anderen Veranstalter aber natürlich nicht an die Konkurrenz ab, wenn sie sie selber mit Gästen füllen können :ironic:


Schreibe es ungern, weil man das selbst vermeiden will:

Kommt es zu keiner Einigung, kann man nach entsprechender vorheriger Klarstellung den Reisevertrag kündigen, eine neue vergleichbare Reise (irgendwo) buchen und den evtl. Aufpreis dem vertragsbrüchigen Veranstalter in Rechnung stellen. Soweit die Theorie. Allerdings ist hier die Hilfe eines auf Reiserecht spezialisierten Fachmanns zu empfehlen. Und das wiederum ist mit Kosten verbunden, die im Erfolgsfall ebenfalls der RV übernehmen sollte.

Das weiß natürlich auch der RV, deswegen bis an die "Schmerzgrenze" verhandeln. Der Fehler liegt nicht bei Euch.


Wenn um das Verhandeln bezüglich Alternativen geht, dann sollte man sinnvollerweise auch Hotels aussuchen, die der Veranstalter, bei dem man gebucht hat, auch im Programm hat. Hotels außerhalb des Katalogangebotes wird man nur sehr selten bzw. mit sehr viel Glück als Alternative durchgesetzt bekommen - auch wenn sie tausendmal besser passen als die angebotene Alternative...
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

10

Samstag, 5. November 2011, 10:41

:danke:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (5. November 2011, 10:52)


Sina

Master Amigo

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11

Samstag, 5. November 2011, 10:54

Danke, Hobbit! :thumbsup:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

12

Montag, 7. November 2011, 13:43

Danke für diese Zusammenfassung.

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Beruf: Filialleiterin

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13

Montag, 7. Mai 2012, 21:39

Überbuchung

Laut meines Reisebüros muß das Ausweichhotel absolut gleichwertig sein. D.h. wenn man ein 4Sterne Strandhotel gebucht hat, muß ein 4Sterne Strandhotel in ziemlich gleicher Umgebung angeboten werden. Wenn man aus vernünftigen(!) Gründen ablehnt, sollte ein Alternative oder Reisepreisminderung angeboten werden. Dies wurde mir aber alles unter Vorbehalt gesagt. So Hobbit, und das alles ohne Raki. :ätsch:

14

Montag, 7. Mai 2012, 21:43

Danke Stiefelschnecke! :TOP:

:verlegen2: ich erlaub mir mal das noch dazuzusetzen ...
Man sagte mir das die Hotels mehr Zimmer verkaufen, mit der Kalkulation der letzten Zeit, das doch einige Reisen storniert werden. Oftmals erfahren angeblich selbst die Reiseanbieter erst am Tag der Anreise,daß das Hotel überbucht ist.
Das hat wohl Sina schon irgendwo erklärt, find ich aber durchaus erwähnenswert dass du diese Info durch dein Reisebüro bekommen hast! :TOP:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (7. Mai 2012, 21:47)


Sina

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15

Montag, 7. Mai 2012, 22:08

Hallo Stiefelschnecke,

eigentlich kann man Hoteliers und Veranstalter bei Überbuchungen alle in einen Sack stecken und draufschlagen - man wird immer den richtigen treffen :ironic:

Ja, sicherlich vergeben Hotels mehr Zimmerkontingente an verschiedene Veranstalter, als sie tatsächlich haben. Im Schnitt so ca. 5 - 10%, manche auch deutlich mehr. Schließlich müssen sie irgendwie sichergehen, immer eine möglichst hohe Auslastung zu haben. Stellt ein Hotel dann irgendwann fest, daß es an gewissen Tagen voll ausgebucht ist, informiert es in aller Regel sofort die Veranstalter und bittet darum, den Verkauf für diesen Zeitraum einzustellen. Da machen die Veranstalter aber nicht immer mit - die sagen dann z. B.: "Nö, lt. unserem Vertrag haben wir sogar noch x Zimmer in unserem Kontingent frei, die wie bis zu Tag x verkaufen können. Lieber Hotelier, sieh doch zu, wie Du klarkommst - wir werden die uns zugesicherten Zimmer auch weiterhin innerhalb der vertraglich festgelegten Frist verkaufen."

In dem Moment haben eigentlich beide Recht - der Veranstalter besteht zurecht auf Vertragserfüllung, der Hotelier will ebenfalls zurecht ein volles Hotel haben. Letzteres hat er auch geschafft. bzw. sein Ziel teilweise übererfüllt. Und nun wird er "die Geister, die er rief", nicht so einfach los bzw. kann die drohende Überbuchung nicht mehr abwenden. Die Veranstalter gehen dann irgendwann her, informieren die Gäste und bieten ihnen Alternativen an - die Kosten dafür werden dem ursprünglich gebuchten Hotel dann in Rechnung gestellt - obwohl es oft schon zeitnah gewarnt hat, daß es an bestimmten Tagen keine Zimmer mehr hat und darum gebeten hat, zu bestimmten Zeiten das Hotel nicht mehr zu verkaufen :pfft:

Natürlich gibt es hin und wieder auch Fälle, in denen der Veranstalter extrem kurzfristig von einem Hotelier erfährt, daß dieser überbucht ist. Wenn es ganz blöd läuft, sitzen die Gäste dann schon im Flieger oder im Transferbus. Oder die Gäste erfahren erst von der Hotelrezeption, daß sie leider überbucht sind und das Taxi zum Alternativhotel steht schon bereit. Das ist aber inzwischen und auch durch eine verbraucherfreundlichere Rechtssprechung eher seltener der Fall.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

16

Dienstag, 8. Mai 2012, 07:02

2009 wurde ich gleich nach Ankunft in meinem gebuchten Hotel (4,5*) an der Reception höflich darauf angesprochen,daß ich für die
ersten 4 Tage in ein anderes Hotel (hier 5*) ziehen sollte,da mein gebuchtes Familienzimmer nicht frei sei.(das ganze Hotel war gnadenlos überbucht)
Nachdem ich wusste wohin ich komme,habe ich zugestimmt.
Das Ausweichhotel war ca. 500 m von meinem entfernt,die Hotelleistungen waren auch besser als in dem gebuchten.
Nach rückkehr in mein gebuchtes Hotel bekam ich der buchung entsprechendes FZ.
Der Reiseleiter (Alltours) notierte sich meine Daten und leitete diesen Vorgang an Alltours in Deutschland weiter.
Nach unserer rückkehr erhielt ich ohne weiteres nachfragen eine Rückerstattung in höhe von 200 €

17

Dienstag, 8. Mai 2012, 19:35

Hallo Stiefelschnecke,

eigentlich kann man Hoteliers und Veranstalter bei Überbuchungen alle in einen Sack stecken und draufschlagen - man wird immer den richtigen treffen :ironic:

Ja, sicherlich vergeben Hotels mehr Zimmerkontingente an verschiedene Veranstalter, als sie tatsächlich haben. Im Schnitt so ca. 5 - 10%, manche auch deutlich mehr. Schließlich müssen sie irgendwie sichergehen, immer eine möglichst hohe Auslastung zu haben. Stellt ein Hotel dann irgendwann fest, daß es an gewissen Tagen voll ausgebucht ist, informiert es in aller Regel sofort die Veranstalter und bittet darum, den Verkauf für diesen Zeitraum einzustellen. Da machen die Veranstalter aber nicht immer mit - die sagen dann z. B.: "Nö, lt. unserem Vertrag haben wir sogar noch x Zimmer in unserem Kontingent frei, die wie bis zu Tag x verkaufen können. Lieber Hotelier, sieh doch zu, wie Du klarkommst - wir werden die uns zugesicherten Zimmer auch weiterhin innerhalb der vertraglich festgelegten Frist verkaufen."

In dem Moment haben eigentlich beide Recht - der Veranstalter besteht zurecht auf Vertragserfüllung, der Hotelier will ebenfalls zurecht ein volles Hotel haben. Letzteres hat er auch geschafft. bzw. sein Ziel teilweise übererfüllt. Und nun wird er "die Geister, die er rief", nicht so einfach los bzw. kann die drohende Überbuchung nicht mehr abwenden. Die Veranstalter gehen dann irgendwann her, informieren die Gäste und bieten ihnen Alternativen an - die Kosten dafür werden dem ursprünglich gebuchten Hotel dann in Rechnung gestellt - obwohl es oft schon zeitnah gewarnt hat, daß es an bestimmten Tagen keine Zimmer mehr hat und darum gebeten hat, zu bestimmten Zeiten das Hotel nicht mehr zu verkaufen :pfft:

Natürlich gibt es hin und wieder auch Fälle, in denen der Veranstalter extrem kurzfristig von einem Hotelier erfährt, daß dieser überbucht ist. Wenn es ganz blöd läuft, sitzen die Gäste dann schon im Flieger oder im Transferbus. Oder die Gäste erfahren erst von der Hotelrezeption, daß sie leider überbucht sind und das Taxi zum Alternativhotel steht schon bereit. Das ist aber inzwischen und auch durch eine verbraucherfreundlichere Rechtssprechung eher seltener der Fall.
Warum fliegen dann häufig auch die Frühbucher raus. Als die buchten, war das Hotel sicher noch nicht überbucht!!!

summerdream

Master Amigo

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18

Dienstag, 8. Mai 2012, 19:37

Weil die weniger bezahlen. :denk:
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

Sina

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19

Dienstag, 8. Mai 2012, 21:06

Gar nicht mal - weil, wenn Frühbucher weniger zahlen, dann muss der Veranstalter/ Hotelier ( je nachdem, wer halt gerade Schuld hat) umso mehr Preisdifferenz für eine Alternative hinblättern. Wenn es darum geht, Gäste umzubuchen, werden auf der Buchungsliste die, die gerade "oben" liegen aussortiert. Wie die Buchungslisten sortiert sind, ist dabei ganz unterschiedlich - mal nach Buchungsnummern, mal nach Namen, mal nach Preis, mal nach Abflughafen, etc. ... Da gibt es keine verlässliche Antwort, wer von Überbuchungen am wahrscheinlichsten betroffen ist und wer eher weniger. Es kann jeden treffen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

20

Samstag, 12. Mai 2012, 00:22

Nach meiner Erfahrung wird jemand der richtig Theater macht, :pfft: auch nicht umgebucht.....da sucht man sich dann ein einfacheres Opfer... :pfft: