Das Amtsgericht Hamburg [ 8B C 62/09 hat in einem Eilverfahren die Rechte
behinderter Flugpassagiere gestärkt:
Sie haben ein Recht auf Zugang zur
Bordtoilette. Die niederländische Fluglinie KLM war trotz mehrfacher Aufforderungen durch
den behinderten Passagier zu dieser Serviceleistung nicht freiwillig
bereit gewesen. Dabei schreibt mittlerweile sogar die EU-Flugverordnung
vom 5. Juli 2008 (Nr. 1107/2006) vor, dass die Fluglinien dafür Sorge
tragen müssen, dass behinderte Passagiere die Möglichkeit haben im
Flugzeug auf die Bordtoilette zu gelangen.
www.rechtaufklo.de
Viele Grüße cuate