"Die Geister, die man rief." Erst seitens Condor bis zum BGH klagen und vor dem EuGH eine Niederlage kassieren. Die auch alle anderen Fluggesellschaften richtig Geld kostet und aus meiner Sicht mit der unerwarteten 3-Stunden-Regelung durch den EuGH sehr vorteilhaft für die Fluggäste ausgefallen ist. Da wundert es nicht wirklich, wenn man jetzt versucht, möglichst viele Betroffene abzuwimmeln.
Da hätte eine Zeitstaffelung vielleicht Sinn gemacht. Während man innerhalb Europas durch die Standorte relativ schnell eine Ersatzmaschine beschaffen kann und 3 Stunden durchaus ihre Berechtigung haben können, ist Abhilfe bei Fernflügen praktisch unmöglich. Da sind 3 Stunden eher nicht angemessen, auch wenn die Airline sich sehr bemüht, wird es nicht funktionieren können. Schon allein von der reinen Flugzeit einer Ersatzmaschine nach Fernost oder in die Karibik her würden 12 Stunden da eher angemessen sein. Und wenn eine Fluglinie von vornherein weiß, das sie um eine Ausgleichszahlung nicht herumkommt, warum soll sie da noch Klimmzüge machen und sieht erst einmal zu, dass die anderen Flüge pünktlich abgewickelt werden. Denn wenn so 300 Passagiere je 600 Euro beanspruchen ....