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Mittwoch, 7. Juli 2010, 21:07

Tipps für die Brieftasche, Reiserecht bei Flug und Zug

Wer weiß schon genau wie er sich bei Verspätungen, Anullierungen und anderen Unannehmigkeiten bei der Bahn oder am Flughafen verhalten soll!? Zu unterschiedlich/vielfältig sind die Regelungen. Nun hat das Bundesverbraucherministerium die wichtigsten Reiserechte auf einer Servicekarte zusammengestellt. Wer möchte kann sich die Servicekarte ausdrucken, sie soll in den Geldbeutel passen.


WIE!? ?( Einfach >>die Datei<< herunterladen und ausdrucken. Dann klappen, schneiden und kleben schon hat man die wichtigsten Flug/Fahrgastrechte immer dabei. :ironic:


Grundsätzlich muss jeder betroffene Passagier seine Ansprüche zuerst beim jeweiligen Verkehrsunternehmen geltend machen. D.h. man sollte bei der Fluggesellschaft oder dem Bahnunternehmen den Grund seiner Beschwerde vorbringen. Dazu sollte man sich den konkreten Sachverhalt vom Zugbegleiter oder Mitarbeiter der Fluglinie bestätigen lassen. Sonst könnte es später schwierig werden die Ansprüche bzw. sein Recht durchsetzen.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

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Samstag, 10. Juli 2010, 20:28

Flug verpasst bei Urlaubsanfang mit "Rail and Fly"

Bietet ein Reiseveranstalter ein Rail and Fly Ticket an oder es ist im Preis inkludiert so ist die Anreise zum Flughafen bereits Teil des Reisevertrages. Das kann, beim verpassen des Fliegers aufgrund erheblicher Verspätung der Bahn dazu führen, dass der Reiseveranstalter für die Folgen haften muss!

Das Landgericht Frankfurt entschieden, Ein Kläger der eine Pauschalreise nach Venezuela gebucht und vom RV ein Rail and Fly Ticket bekam konnte aufgrund erheblicher Verspätungen der Bahn seinen Flug nicht antreten. Er hatte die Anreise so gebucht, dass er ca. 3 Stunden vor Abflug am Flughafen gewesen wäre, leider reichte das nicht. Er wurde am Check-in-Schalter abgewiesen, da es keinen aufpreisfreien Alternativflug gab, verzichtete der Kläger auf den kompletten Urlaub.
Der RV forderte nun 90 % Stornokosten vom Reisepreis ....... zu Unrecht! Entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 109/09). Trotz des Zusatzes im Prospekt "Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich" sei die Verspätung der Deutschen Bahn dem RV zuzurechnen. Der Zusatz sei kein wirksamer Haftungsausschluss!
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt