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Mittwoch, 24. Oktober 2012, 10:30

BGH Urteil X ZR 157/11 vom 23.10.12: Mängel an Ferienhaus im Ausland

Ein Verbraucher, der von einem gewerblichen Reiseveranstalter ein einem Dritten gehörendes Ferienhaus gemietet hat, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Reiseveranstalter bei dem Gericht seines Wohnsitzes geltend machen. Die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem sich das Ferienhaus befindet, greift in diesem Fall nicht ein.

Quelle: BGH

PR des BGH zum Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…nked=pm&Blank=1
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."