Fluggästen steht bei aufeinander folgender Flüge eine Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung zu, wenn die Nichtbeförderung auf eine vom Luftfahrtunternehmen zu vertretende Verspätung des ersten Flugs zurückzuführen ist.
Die Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung ist nicht nur im Falle einer Überbuchung zu leisten, sondern auch bei Nichtbeförderung aus anderen Gründen. Allerdings haben Luftfahrtunternehmen auch in einigen Fällen das Recht die Beförderung zu verweigern. Sollte jedoch die Verweigerung nicht rechtens sein, haben Fluggäste einen Anspruch auf eine unverzügliche Ausgleichsleistung, auf Erstattung des Flugpreises oder anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel. Ebenfalls steht den Passagieren die Betreuungsleistungen zu, während sie auf den nächsten Flug warten.
Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtssache C-321/11) am 4. Oktober 2012
Quelle:
Pressemeldung des Gerichtshofes und
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