Obligatorische Kosten wie die Endreinigung sind zumindest in Deutschland im Endpreis einzurechnen. Die separate Ausweisung obligatorischer Kosten zusätzlich zum Mietpreis ohne gleichzeitige Darstellung des Endpreises ist nicht erlaubt.
Entsprechend hat das LG Rostock unter Az. 6 HKO 172/11 vom 24.02.12 geurteilt.
Das Verfahren war von der Wettbewerbszentrale eingeleitet worden:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/bra…/_news/?id=1187
Dagegen sind Extras wie Haustiermitnahme oder Bettwäsche, die zur Wahl stehen, auch separat anpreisbar.