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Donnerstag, 6. September 2012, 21:51

LG München 1 Az.: 12 O 22100/11 - Keine Preisanpassung für gebuchten Flug ...

... auch wenn diese Klausel in den Bedingungen der Fluggesellschaft steht:

„Kommt es zu einer Erhöhung einer im Flugschein ausgewiesenen Steuer, Gebühr oder Abgabe, müssen Sie sie vor dem Flug bezahlen. Wird eine neue Steuer, Gebühr oder Abgabe erst nach der Ausstellung des Flugscheins erhoben, müssen Sie diese ebenfalls vor dem Flug bezahlen.“

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 22.12.2011 entschieden, dass der 4-monatige Preisschutz ab Buchungstag gemäß § 309 Ziffer 1 BGB bindend ist, zumal dem Kunden nicht zeitgleich mit der angezeigten Preiserhöhung ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde.

Das Urteil im Detail: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15430
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."