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Dienstag, 28. August 2012, 21:58

BGH Az. X ZR 128/11: Gepäck für Anschlußflug fehlte

Fluggäste, die nach einem Umsteige-Stopp nicht weiterfliegen dürfen, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen ist, bekommen eine Ausgleichszahlung von der Airline. Der Kläger wollte mit der Airline von München über Amsterdam nach Curaçao in der Karibik fliegen. Er musste dann aber eine Nacht in Amsterdam verbringen, weil sein Gepäck nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte.

Der BGH verurteilte die Fluggesellschaft dazu, ihm und seinen acht Mitreisenden wegen "Nichtbeförderung" jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu leisten.

Quelle: spiegel.de
Bericht: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-…t-a-852603.html
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."