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1

Freitag, 17. August 2012, 12:39

trotz Reservierung kein Zimmer

Hallo,
wir haben folgendes Problem. Mein Freund und ich wollten vom 11.08.-15.08. einen Kurzurlaub in Hamburg verbringen. Wir haben also ein Hostel angerufen und da ein Zimmer reserviert. Trotz mehrmaligem Nachfragen wollten sie uns keine schriftliche Reservierungsbestättigung schicken bzw. mailen, sondern haben nur zu uns gesagt, das das Doppelzimmer jetzt im System für uns reserviert ist.
Ok, wir sind also hingefahren und dann kam's wie's kommen musste, vor Ort wusste keiner was von unserer Reservierung. Das Hostel war angeblich komplett ausgebucht und eine Ersatzunterkunft wurde uns auch nicht geboten.
Wir mussten also wieder zurückfahren und da es keine komplette Verbindung mehr gab sogar noch eine Nacht auf dem Bahnhof pennen. Das war so a.....

Nun meine Frage könen wir Schadensersatz und eine Erstattung der Fahrtkosten verlangen? Wenn ja, wie hoch wäre unser Anspruch auf Schadensersatz?

Oder sind wir selbst schuld, weil wir so naiv waren? Andererseits kellner ich in einem Hotel und da ist es genauso, das es keine schriftlichen Bestättigungen gibt. Des wegen habe ich mir dabei auch nichts gedacht.

Sternedieb

Master Amigo

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2

Freitag, 17. August 2012, 12:41

Hallo miss-nineteen,

hallo erstmal... und dann eine Gegenfrage.

Wie kannst du beweisen, dass du eine Reservierung hattest, wenn du nichts schriftliches hast?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Freitag, 17. August 2012, 12:42

Dann hätte ich mir gleich was anderes gesucht,wenn ich keine Schriftliche bestätigung bekomme :cool:

4

Freitag, 17. August 2012, 12:45

Eine schriftliche Bestätigung der Reservierung ist obligatorisch.
Wie geschildert besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung oder gar Schadenersatz.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5

Freitag, 17. August 2012, 12:49

Es ist nunmal passiert. Würde sagen, Schwamm drüber, auch wenns schwerfällt.
Rechtlich wird das vermutlich nicht nur schwierig, sondern ggf. auch teuer.

Und das nächste Mal keine telefonische Buchung bzw. diese nur mit Bestätigung.
Ansonsten empfehl ich eines der vielen Hotelportale, die im Allgemeinen
sehr zuverlässig mit Buchungen umgehen.

Oder auch über ein lokales bzw. Online-Reisebüro bei Städtereisen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Freitag, 17. August 2012, 12:49

Naja,
wir haben immer zu zwet telefoniert, also mit Lautsprecher.
Dem nach habe ich doch einen Zeugen und es ist doch trotzdem ein rechskräftiger fernmündlicher Vertrag zu stande gekommen.

7

Freitag, 17. August 2012, 12:51

Wenn Du nicht im Gespräch ankündigst, das noch jemand mithört, ist das ohnehin rechtlich schon ein Problem. Bei Gericht nicht verwertbar, meine ich mal.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

8

Freitag, 17. August 2012, 12:52

Da könnte ja jeder kommen,vor Gericht Null chance :cool:

Sina

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9

Freitag, 17. August 2012, 12:53

:welcome:

Telefonate bringen rein gar nichts. Auch nicht, wenn man zu zweit telefoniert, man kann nichts beweisen. Man hätte das Gespräch mitschneiden können - was aber der Einwilligung des Hotels erfodert hätte. Dein Freund taugt auch nicht als Zeuge, denn Ihr seid ja gemeinsam verreist und da ist klar, was er aussagen würde :ironic:

In Eurem Fall kann man leider gar nichts mehr machen. Wenigstens habt Ihr das Hotel nicht im Vorfeld bezahlt (davon gehe ich mal schwer aus), insofern - vergesst die Geschichte. Die einzige Chance, die Ihe habt, ist die Hotelleitung anzuschreiben, die Umstände zu schildern und auf Kulanz hoffen. Vielleicht gibt's einen Übernachtungsgutschein aus Kulanz.

Beim nächsten Mal bitte nichts telefonisch machen, sondern per Mail. Dann habt Ihr wengistens einen Nachweis.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

10

Freitag, 17. August 2012, 12:54

Übernachtungsgutschein?!? für was?!? für`n Bahnhof?!? ne, danke kann ich drauf verzichten...aber ich werde trotzdem nochmal meine Anwältin diesbezüglich kontaktieren und mal sehen, was sie sagt...hab ja ne Rechtsschutzversicherung....trotzdem danke für die schnelle Hilfe

aber schlechte Bewertungen kann ich denen doch überall geben oder darf ich das auch nich?!?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »miss-nineteen« (17. August 2012, 12:58)


Sina

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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11

Freitag, 17. August 2012, 13:15

Fürs Hostel natürlich :cool: Das wäre schon das Maximale, was Ihr erwarten könnt.

Was willste bewerten, wenn Du da nicht gewohnt hast? Den Gang zur Anwältin kannst Du dir wohl sparen. Kein Wunder, daß die Gerichte überlastet sind, wenn sie sich mit so etwas herumschlagen müssen.

Es ist verdammt ärgerlich, was Euch da passiert ist, aber rechtlich habt Ihr m. E. keine Chance. Ohne einen schriftlichen Nachweis einer Reservierung kann das Hostel genauso abstreiten, daß Euch irgendwas bestätigt wurde... :Nope:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

12

Freitag, 17. August 2012, 13:51

... zudem sind Zweifel daran berechtigt, dass der Rechtsschutz die Kosten übernimmt bei einer so ausgesprochen schwindligen Angelegenheit.
Du magst auch gerne weiterhin die Ansicht vertreten, es sei fernmündlich ein Vertrag geschlossen worden, aber wenn das Hostel dies seinerseits bestreitet, nützt Dir die Behauptung rechtlich gar nichts.
Das gilt, wie meine Vorschreiber schon erwähnt haben, auch für den "Zeugen". Zeugnis wäre allenfalls ein Zahlungsbeleg, ggf. auch die Belastung der Kreditkarte mit dem Übernachtungspreis.
Mein Rat: :eier:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D