@cuate
Dasselbe gilt auch für die Hybridairlines und Buchungen im Einzelplatzverkauf.
Ich stimme Dir zu, dass die Verpflichtung zu zuverlässiger Angabe der Operatings ein höherwertiges Produkt hervorbringen würde, aber zwangsläufig auch ein hochpreisigeres - mit dem erwartbaren Geschrei der derart "geschützten Verbraucher".
Schon heute hat jeder die Option, sich mit individueller Buchung seiner Reisebausteine etwas mehr Sicherheit zu verschaffen, und - da bin ich ebenfalls bei @anbaho - eine gesetzliche Vorschrift zur Angabe verbindlicher Reisezeiten bei Pauschalarrangements würde wohl kaum einen für alle Verbraucher begrüßenswerten Effekt herbeiführen.
Eine beständig wachsende Zahl von Urlaubern nutzt das "Baukastenprinzip" für seine Flug- und Hotelbuchungen und nimmt dabei billigend inkauf, dass sie ggf. kostspieliger sind und - bei echten Linienflugbuchungen - hin und wieder auch ein wenig komplizierter hinsichtlich der Anreise zum Ferienort.
Wozu also gesetzlich verordnen, was der Markt bereits vorhält - sofern man es nutzen und bezahlen will?
Hinsichtlich der Verspätungsregelung gem VO 261/04 decken sich unsere Einschätzungen, da wird sich sicher auch noch was tun, dem EuGH liegen massenhaft Fälle zur Beurteilung vor.