Zumindest dann, wenn es um das Umfeld eines Reisezieles oder um einen öffentlichen Strand geht, der 700m vom Hotel entfernt war.
Das gehört fast schon wieder zu den skurrilen "Reisereklamationen".
Allerdings hatte das Ehepaar auch wegen einem verstopften Abfluss der Dusche und über nicht vorhandenes Toilettenpapier geklagt. Auch wurde wegen Handtücher geklagt, die tagelang nicht gewechselt worden seien.
Auch hier gab es: Nichts!
Weil die Beschwerden erst am vorletzten Tag des 14-tägigen Urlaubs eingereicht wurden.
Und da sind wir wieder mal beim Thema der unverzüglichen Beschwerdepflicht.