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21

Dienstag, 19. Juni 2012, 17:34

O.K. :dackel: wieder was gelernt!
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

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22

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:34

Nach 00:00 Uhr definitiv Erstattung eines Urlaubstages....das hat mit den 3 Stunden EU NIX zu tun, dass sind 2 paar Schuhe!

Das Eine ist ein Reisemangel...das Andere die Airline Haftung :cool:


Abflug nach 00.00 und somit nicht am vertraglich vereinbarten Anreisedatum ja - Ankunft am Urlaubsort nach 00.00 des Folgetages nicht. Schließlich kann man dann ja, wenn man zu nachtschlafender Zeit irgenwann im Hotel ankommt, auch gleich auf sein Zimmer, weil es für einen bereitgehalten wurde. Würde man den ersten Tag nicht zahlen wollen, müsste man evtl. nach seiner Ankunft noch bis mindestens 12.00 auf sein Zimmer warten, was wohl auch keiner will.

Ansonsten sind diese Flugzeiten in der Tat mehr als besch.......eiden und alles andere als kundenfreundlich.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

23

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:46

Aber dafür soll der Rückflug erst am späten Nachmittag erfolgen.


?(

Ist der geplante Aufenthalt von Samstag - Samstag? Und tatsächlich über ITS oder ITS-Indi oder ähnliches?

Für den Rückflug für Samstag finde ich nämlich nur 3.05 Uhr Germanwings und 23.55 Uhr Sun-Express. Später Nachmittag mit AB ist da Fehlanzeige.

24

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:52

Rückflug am Dienstag

Wer ist wann und wo in der Türkei?!

Aktuell wohl ausgebucht, aber steht so im airberlin-Flugplan

Von: Antalya Nach: Köln/Bonn Buchen »
Mo Di Mi Do Fr Sa So Ab An Via Flug-Nr. Zeitraum
- X - - - - - 15:55 18:40 AB 3365 07.08.2012 - 25.09.2012
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

25

Dienstag, 19. Juni 2012, 19:53

Aha, o.k., dort hatte ich nicht nachgesehen. :danke:

superfx

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26

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:23

...so eindeutig scheint die ganze sache ja wirklich nicht zu sein....

.....aber ich denke nach wie vor, wenn der flug nach 0.00 uhr startet, muss der reisetag nicht bezahlt werden. in der regel zahlt man ja die übernachtungen(ggf. bei gti und berge und meer nicht), und übernachtung heisst von heute auf morgen, also über nacht, bei abflug nach 0.00 uhr also keine über nacht...ung. man spricht ja auch von tagsüber, also alles innerhalb eines tages :hschein:

ansonsten lassen sich die rv die besseren flugzeiten ja auch bezahlen.
wenn es eine dramatische verschlechterung geben würden, dann müsste man im zweifelsfall nachweisen können, dass spätere bucher vom selben flughafen mit dem selben veranstalter eine bessere flugzeit zugewiesen bekommen haben.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Sina

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27

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:32

übernachtung heisst von heute auf morgen, also über nacht, bei abflug nach 0.00 uhr also keine über nacht


Nicht ganz richtig. Übernachtung heißt, daß man irgendwann vor 12.00 des Folgetages - aus welchem Grund auch immer - ins Bett fällt. Daß das Zimmer bei höchst ungünstigen Flugzeiten bis tief in die Nacht bzw. bis zum Morgengrauen für einen bereitgehalten wird, ist Vertragsbestandteil. Daß man es nicht früher nutzen konnte, ist einfach nur Pech.

Anders sähe es aus, wenn man früh um 04.00 im Hotel ankommt, das Zimmer ist nicht frei und man muss bis ca. 12.00 warten. Das ist dann ein klarer Reisemangel, denn dann stand das Zimmer am ursprünglich vorgesehenen Anreisetag nicht zur Verfügung und die anteiligen Kosten sind zu erstatten.
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superfx

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28

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:43

....danke sina......

Nicht ganz richtig. Übernachtung heißt, daß man irgendwann vor 12.00 des Folgetages
....das ist mal eine verbindliche aussage, wenn das dann halt reiserecht ist. :TOP:

aber ich möchte noch mal anmerken, dass es zunmindest aus meiner laienhaften sicht nicht sein kann, dass jemand der z.b. am 28. bucht und erst um 0.30 uhr am 29. abfliegt, einen reisetag mehr bezahlen muss als derjenige, der den gleichen flug von vornherein um 0.30 uhr des 29. gebucht hat. ob man dan vor oder nach 12.00 uhr in bett fallen darf/kann hängt ja zudem vom reiseziel und der flug- und transferzeit ab. also ist deine o.g. aussage für mich noch nicht so ganz schlüssig.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »superfx« (19. Juni 2012, 21:50)


Sina

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29

Dienstag, 19. Juni 2012, 21:55

Ja, wenn jemand den Anreisetag am 28. bucht und erst am 29. um 00.30 abfliegt, dann ist das ein Reisemangel. Weil der Flug nicht am gebuchten Anreisetag startet. Fliegt er jedoch am 28. bis 23.59 ab und bekommt sofort nach Eintreffen im Hotel sein Zimmer, dann sind die Flugzeiten zwar wirklich sch...., aber er hat die gebuchte Leistung termingerecht erhalten.
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30

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:01

Das hätten die Veranstalter wohl gerne, daß es sich so verhält.

superfx

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31

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:07

...ja, aber gott sei dank......

....können nicht alle flieger um 23.59 uhr starten.

@sina....... ich hab es jetzt kapiert. danke
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Dienstag, 19. Juni 2012, 22:12

Ist leider so. International ist der Check Out bis 12.00 möglich, einchecken kann man regulär ab 14.00. Der erste Reisetag gilt in der Tat als Reisetag und dient in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung. Wenn man Glück hat, ist man mittags im Hotel, bekommt gleich sein Zimmer, kann den Urlaub langsam einläuten und hat noch was vom ersten Urlaubstag. Mit Pech fliegt man halt erst kurz vor Mitternacht ab und ist mitten in der Nacht im Hotel. Aber das Zimmer stand am Anreisetag die ganze Zeit zur Verfügung und man hätte es theoretisch nutzen können, wenn die Airline nicht so bekloppte Flugzeiten hätte. Trifft man allerdings bei so ungünstigen Flugzeiten mitten in der Nacht im Hotel ein und muss noch etliche Stunden aufs Zimmer warten, weil es noch belegt ist, dann ist das ein klarer Reisemangel.
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33

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:19

§ 651 d II BGB

Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag. Diese unzulässigen Leistungsänderungen sind reklamationsfähige Reisemängel. Der Reisende muss - möglichst mit Fax - diese Pflichtverletzung bei seinem Reiseveranstalter rügen.

Lirodi

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34

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:20

Vielen Dank für Eure Antworten - aber die Flugzeiten werden wir wohl so hinnehmen müssen und erst bei Abflug nach 0.00 h einen Reisemangel geltend machen. Dadurch lassen wir uns jetzt aber nicht die Vorfreude auf einen hoffentlich tollen Urlaub im Side Crown Palace nehmen

superfx

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35

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:24

....richtig so lirodi......

....auf eine stunde mehr oder weniger kommt es dann auch nicht mehr an. und wenn es eine reisemangel ist, dann gibt es obendrein noch ein paar euronen entschädigung oder ein spezial-paket vom hotel. :thumbsup:
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36

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:34

Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag.


Naja, wenn man in einer Urlaubsnacht in irgendeiner Kneipe versackt ist, das Bett kaum berührt und sich direkt am Strand ausschläft, wird man deswegen auch nicht gleich den Veranstalter verklagen :ironic:. Die hier vorliegenden Flugzeiten sind definitiv nicht kundenfreundlich, aber reiserechtlich noch im grünen Bereich, da der Abflug theoretisch noch am vertraglich vereinbarten Anreisetag durchgeführt wird bzw. beginnt.

Ich wünsche lirodi trotzdem einen schönen Urlaub und hoffe, daß das Hotel (obwohl es nun wirklich nichts für die Flugzeiten kann) aus Goodwill zumindest einen Late - Night - Snack und ein richtig schönes Zimmer bereithält.
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37

Dienstag, 19. Juni 2012, 22:38

Den Late-Night-Snack wird es auf jeden Fall geben = Frühstück. :ironic:

38

Sonntag, 7. April 2013, 14:15

Anreisetag??!!

Endlich mal keine negative Bewertung!! Hab wie gesagt am 05.11.2012 gebucht und da standen noch keine Flugzeiten fest, jetzt hab ich welche bekommen und zwar am Anreisetag vorraussichtlich um 23.30Uhr. Zählt das eigentlich dann noch als Anreisetag? Hatte GTI eine Mail geschrieben, aber leider keine Antwort erhalten!! :help:

39

Sonntag, 7. April 2013, 14:19

Anreisetag

23.30 Uhr zählt noch als Anreisetag, da der Flug am gebuchten Anreisetag beginnt. An und Abreisetag sind keine Urlaubstage.

40

Sonntag, 7. April 2013, 19:50

Das Anreise und Abreisetage nicht als Urlaubstage gelten ist mir wohl bekannt, aber man kommt ja erst am "ersten Urlaubstag" an und der ist ja dann, wenn man mit 2 Kindern fliegt auch futsch. Denke wenn man erst um 23.30 Uhr fliegt, wird man vor 8Uhr nicht im Hotel ankommen.Ist ja echt ne blöde Regelung :Günni: !! Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!!