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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lirodi« (18. Juni 2012, 16:34)
Wir hatten mal 'nen Flug 23:05 Uhr oder so ähnlich. Ich hab dann Kontakt mit dem RV aufgenommen, allerdings wegen einer anderen Frage. Da sagte die Dame von sich aus: "Das sind aber bescheidene Flugzeiten - sie sind ja erst am nächsten Tag am Urlaubsort!"unser geplanter Abflug ab Köln in die Türkei soll um 23.35 h gehen. Was ist, wenn der Abflug tatsächlich erst am Folgetag ( z.B. um 0.15 h ) erfolgt ? Kann man dann Ansprüche gegenüber dem RV oder der Airline geltend machen, da man ja eigentlich nicht am geplanten Abreisetag in den Urlaub gestartet ist.