Sehen die Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters vor, dass eine gebuchte Urlaubsreise bei nicht fristgemäßer (Rest-) Zahlung automatisch storniert und der Kunde mit den pauschalisierten Rücktrittsgebühren belastet wird, so ist das nicht zulässig. Weil er unangemessen benachteiligt wird.
Eine entsprechende Klausel wie hier: "Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das A.-Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren" wurde erfolgreich beanstandet.
Stattdessen ist dem Kunden zunächst eine entsprechende Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden, fällligen Betrages unter Fristsetzung zuzusenden.
Das Urteil:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesse…il20110921.html