Macht ein Kreuzfahrtschiff in einem Containerhafen fest, ist das kein Grund für eine Minderung des Reisepreises. Mit der Beschreibung des Hafens sichert der Reiseveranstalter keinen speziellen Liegeplatz zu.
Auch möglicherweise störende Geräusche müssten hingenommen werden, entschied das Amtsgericht Rostock, Aktenzeichen: 47 C 270/11.
Quelle: stern.de Bericht:
http://www.stern.de/reise/kein-geld-zurueck-1803946.html