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Freitag, 24. Februar 2012, 12:08

Ferienhaus - Wasser und Energieversorgung gestört

Wenn der Aufzug ausser Betrieb, der Pool nicht einsatzbereit, Heizung und Wasseranschluss nicht funktionieren, kann das für Urlauber schon erhebliche Einschränkungen mit sich bringen.

Wenn dann der Ferienhausanbieter / Reiseveranstalter laut eigenen AGB die Haftung solcher Störungen prinzipiell ausschließt und versucht, sich dieser Einstandspflichten generell zu entziehen, dann ist das eine unangemessene Benachteiligung der Urlauber - und somit nicht zulässig. Befand das

Landgericht Dortmund Aktenzeichen: 8 O 470/10 mit Urteil vom 31.08.2011
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."