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Samstag, 18. Februar 2012, 23:32

EuGH Az: C 134/11 - Pauschalreise-Sicherungsschein gilt auch bei Betrug

Weil ein Reiseveranstalter in betrügerischer Absicht Zahlungsunfähigkeit herbeiführte, weigerte sich die zuständige Versicherungsgesellschaft, Ersatz zu leisten.

Der Europäische Gerichtshof stellte nun unmissverständlich fest, dass Urlauber Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gem. der Reiserichtlinie gegen Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters, unabhängig von deren Ursachen, haben. Dieser Schutz gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters gilt auch, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist.

Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hier das Urteil im Detail:

http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/E…anse-Merkur.pdf
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix