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1

Freitag, 13. Januar 2012, 17:28

Boarding-Verbot für Behinderte

Easyjet zu 70.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Ohne Begleitperson hatte die Fluggesellschaft Easyjet behinderte Passagiere nicht an Bord gelassen. Das ließen sich Betroffene nicht gefallen und zogen vor Gericht. Ein Gericht bei Paris wertete es als diskriminierend, dass die Airline einige behinderte Kunden ohne Begleitperson nicht ins Flugzeug gelassen hatte.

Quelle: sueddeutsche.de Bericht: http://www.sueddeutsche.de/reise/boardin…teilt-1.1257529
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Freitag, 13. Januar 2012, 17:52

Da frag ich mich was als bestimmte Ausnahmesituation gilt, den Passagier nicht an Bord zu lassen.

Sina

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3

Freitag, 13. Januar 2012, 17:57

Hierzu müsste man erstmal wissen, WIE konkret die Situation war, als die Beförderung verweigert würde und was der genaue Grund war.

Bei einem Gehbehinderten, einem Blinden, Tauben, Stummen, etc. sehe ich keinen Grund, die Beförderung zu verweigern - wenn der Flug ordnungsgemäß angemeldet wurde und es die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen am Flughafen gibt.

Aber was, wenn jemand z. B. am Tourette - Syndrom leidet? Da könnte ich mir durchaus vorstellen, daß andere Passagiere sich von den Auswirkungen gestört fühlen und sich deswegen beschweren. Oder wenn sonst eine Behinderung vorliegt, die "Rund um die Uhr" - Betreuung duch Fachpersonal erforderlich macht. Auch da könnte ich verstehen, daß ein Pilot und seine Crew nicht die Verantwortung übernehmen wollen und können. Andererseits: Würde ein derart schwer behinderter Mensch überhaupt in Erwägung ziehen, alleine irgendwo hinfliegen zu wollen? :denk: :denk: :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Freitag, 13. Januar 2012, 18:00

Zu Deinem lezten Satz, der Gedanke kam mir auch. Wer so schwerbehindert ist, würde sicher niemals alleine irgendwo hin fliegen.

Fuertemarie

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5

Freitag, 13. Januar 2012, 19:41

Hallo
Bei den vielen verschiedenen Behinderungsarten die es gibt,
kann man wirklich zum oben genannten Fall meines Erachtens
keine angemessene Meinung abgeben, eher nur mutmaßen.

Aber im Allgemeinen haben alle Menschen die gleichen Rechte
ob mit oder ohne Behinderung.
Nur weil sich jemand an das Äußere oder an nicht gewohnte Laute
stören könnte, darf niemals ein Grund werden, abgelehnt zu werden.

Natürlich darf aber auch kein behinderter oder nichtbehinderter Fluggast
irgendwelche außergewöhnliche Sonderrechte als Selbstverständlich einfordern.
Lg Marie

Fitschi

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6

Freitag, 13. Januar 2012, 22:16

Ich habe bestimmt grosses Verständniss für behinderte Menschen, aber Tatsache ist , mit einer Behinderung kann man nun mal nicht alles machen. Wenn Betreuung oder Begleitung erforderlich ist, dann kann sicher nicht die Airline dafür zuständig sein.
Das Personal hat wahrscheinlich einen "Erste Hilfe Kurs" aber keine weiterreichende medizinische Ausbildung, warum sollen die Leute die Betreuung und die Verantwortung übernehmen?
Würdet Ihr das wollen? Das Euch jemand die Verantwortung für einen behinderten fremden Menschen auf's Auge drückt? Ich nicht, sonst wäre ich Krankenschwester oder Arzt geworden.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Freitag, 13. Januar 2012, 22:35

Das ist wirklich schwer zu beurteilen. Habe mich nochmal in die französischen Google-Nachrichten vertieft. Momentan sieht es so aus, dass eine Begründung vom Gericht erst in der kommenden Woche erscheinen soll. Was aber wohl der Punkt ist, dass 2 der zurückgewiesenen 3 Fluggäste Champions im Behindertensport waren und wohl in der Lage sein sollten, selbsttätig am Flug teilzunehmen.
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Jimi Hendrix

Fitschi

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8

Freitag, 13. Januar 2012, 22:41

Dann war möglicherweise das Personal übereifrig oder... :HC:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Sina

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9

Freitag, 13. Januar 2012, 22:42

Nur weil sich jemand an das Äußere oder an nicht gewohnte Laute
stören könnte, darf niemals ein Grund werden, abgelehnt zu werden.

Natürlich darf aber auch kein behinderter oder nichtbehinderter Fluggast
irgendwelche außergewöhnliche Sonderrechte als Selbstverständlich einfordern.


Sehe ich genauso. Ich erinnere mich noch mit Grauen an eine Städte - Busreise durch Italien vor etlichen Jahren. An Bord war eine Guppe Sehbehinderter - alles zweifellos nette Menschen, aber... bei jedem Stopp trudelten sie mit 1-2 Stunden Verspätung wieder am Treffpunkt ein. Keinerlei schlechtes Gewissen oder gar ein Wort der Entschuldigung. Schließlich müsste man doch Verständnis für Behinderte haben. Hatte zweifellos auch jeder der Reiseteilnehmer. Aber einen ganzen Bus grundsätzlich bei jedem Stopp 1-2 Stunden warten zu lassen, während sich alle anderen Businsassen bemühen, pünktlich wieder am Sammelpunkt zu sein... :Nope: Das erste, was bei jedem Halt gestürmt wurde, war ein Eiscafé. Erstmal gemütlich Cappucchino trinken und dann in Ruhe zur Sehenswürdigkeit. Auch dann, wenn nur 30 Minuten Stopp vorgesehen waren :Nope: Das Eine gegen das Andere auszutauschen, kam nicht in Frage. Man war ja schließlich eh schon arm genug dran :mööööööp: Konsequenz wäre gewesen, das Grüppchen irgendwann einfach mal stehen zu lassen und nicht zu warten - macht man aber auch nicht, weil... :mööööööp:

Die Verantwortung für einen (wie auch immer - wir wissen es ja nicht) behinderten Menschen zu übernehmen, bedeutet Einiges. Eine rein körperliche Behinderung ist sicher auch noch einfacher zu managen als eine geistige Behinderung. Wenn jemand nicht laufen kann oder keine Arme hat, aber ansonsten (abgesehen von evtl. Hilfmitteln wie z. B. Rollstuhl) fit ist, ist das kein echtes Problem. Vielleicht eine kleine organisatorische/ logistische Herausforderung, aber letztendlich leicht zu bewältigen. Aber jemand, der geistig behindert ist? Rundumbetreuung braucht? Vielleicht in seinen Reaktionen nicht berechenbar ist? Und das Ganze dann im Flugzeug ist nochmal eine andere Hausnummer.

Ich urteile nicht über das Urteil und auch nicht über die Beförderungsverweigerung von Easyjet. Erstmal will ich konkret wissen, was da los war. Wenn jemand nicht mitgenommen worden wäre, weil ihm bloß ein Bein oder ein Arm fehlt, dann wäre das jedenfalls schlimm.
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Fitschi

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10

Freitag, 13. Januar 2012, 22:50

Das sehe ich ebenso, wobei Menschen mit körperlichen Handycaps, meist recht gut mit ein wenig Hilfe zurechtkommen.
Bei geistigen Behinderungen siehts schon anders aus.
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(Wilhelm Busch)

Fuertemarie

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11

Freitag, 13. Januar 2012, 23:12

Zitat

von Sina

............... Aber jemand, der geistig behindert ist? Rundumbetreuung braucht? Vielleicht in seinen Reaktionen nicht berechenbar ist? Und das Ganze dann im Flugzeug ist nochmal eine andere Hausnummer.
.


Auch im geistig behinderten bereich ist die Behindertenarbeit sehr gut vorangeschritten in den letzten 40 Jahren.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine Person die man geistig behindert eingestuft hat allein eine Flugreise tätigen kann.
Wie auch immer, es ist von Person zu Person verschieden, von Handikap zu Handikap.

Wenn ich fliege, so 5x im Jahr,
möchte ich gerne einen netten Menschen neben mir sitzen haben, der weiss wie man sich in einem engen Raum mit vielen Menschen benehmen sollte
Möchte ich von nettem hilfsbereiten Personal bedient (das Übliche halt im Flieger) werden. :wink2:

Manchmal macht es wirklich keinen Spass mit dem Flugpesonal oder den Mitfliegern, alle Nichtbehindert.
Lg

Fuertemarie

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12

Samstag, 14. Januar 2012, 09:55

Easyjet Reisebedingungen

Hallo

Ich hab mal ein bisschen in den reisebedingungungen von Easyjet gestöbert, folgendes steht dort zu lesen:

Zitatbeginn
.........Am Flughafen
Wenn Sie besondere Hilfe benötigen, checken Sie bitte mindestens 90 Minuten vor Ihrer geplanten Abflugzeit ein.

Passagiere mit Speedy Boarding und easyJetPlus! werden zuerst an Bord gelassen, gefolgt von den Passagieren mit besonderen Bedürfnissen. Wir werden Sie so schnell und bequem wie möglich durch das Gate und zur Maschine bringen.

An Bord des Flugzeugs
Wenn Sie besondere Hilfe benötigen, ist es Ihnen nicht gestattet, in der Reihe mit Notausgang zu sitzen.

Wenn Sie die Hilfe einer Betreuerperson benötigen, müssen Sie sicherstellen, dass jemand Sie begleitet. Höchstens zwei Passagiere mit besonderen Bedürfnissen können mit einer Betreuerperson reisen. Um ohne Betreuerperson zu reisen, müssen Sie

•  Ihren Sicherheitsgurt abschnallen können
•  Ihren Sitz verlassen und den Notausgang ohne Hilfe erreichen können
•  die Rettungsweste entgegennehmen und anlegen können
•  die Sauerstoffmaske ohne Hilfe aufsetzen können
•  die Sicherheitsanweisungen verstehen können (einschließlich der in jeglichem Format verfügbaren ........
Zitatende

Also nur dann, wenn der entsprechende Fluggast im Notfall die untengenannten 5 Punkte nicht allein tätigen kann, verweigert Easyjet die Mitnahme.
Ich frage mich allerdings, wie sie das erkennen wollen.
Wie handhaben sie das z.B. Mit einer Mutter/einem Vater die mit mindestens 3 kleinen Kindern reisen?
Da fallen mir noch mehr Fragen ein?

Lg
 

Fitschi

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13

Samstag, 14. Januar 2012, 15:32

Zumindest Punkt 2 ist leicht erkennbar :ironic: bei den anderen Punkten wird es allerdings spannend.
Speziell Punkt 5 betrifft bestimmt auch einige theoretisch "handicapfreie" Passagiere .

Bei Familien mit mehr Kleinkindern als Erwachsenen ist es ohnehin interessant, werden da die Sitznachbarn in die Pflicht genommen?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

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Montag, 27. Februar 2012, 16:50

Ja also bei manchen Behinderten ist das alleinige reisen unzumutbar bei anderen kein Problem!
Vergleichen lohnt sich, das geht vom Schuh bis zum Handytarif :)

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Mittwoch, 12. Februar 2014, 09:54

Die britische Billigflug-Linie Easyjet ist in Frankreich erneut wegen Diskriminierung von behinderten Fluggästen verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Paris verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 50.000 Euro.

Quelle und Bericht: diepresse.com

http://diepresse.com/home/wirtschaft/int…schaft/index.do
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