Aufbewahrung der Kreditkarte
Das Amtsgericht Münster (Az.: 61 C 389/10) verurteilte einen Urlauber zur Zahlung an die Kreditkartengesellschaft, weil er während eines Strandaufenthaltes die Kreditkarte im Auto aufbewahrt hatte. Die Kreditkarte wurde aus dem aufgebrochenen Auto entwendet und eine Abbuchung in Höhe von 2000 Euro vor der Kartensperrung vorgenommen. Das Gericht befand, dass das Aufbewahren der Karte im Auto ein grob fahrlässiges Handeln sei und die Karte wäre beispielsweise im Hotel besser aufbewahrt gewesen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."