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Mittwoch, 19. Oktober 2011, 08:53

Keine Stornogebühren bei Doppelbuchung

Zumindest nicht in dem beim Landgericht Frankfurt 01.09.2011 unter Az. 2-24 S 40/11
verhandelten Einzelfall.

Die Richter fanden es "unredlich" und einen "Verstoß gegen Treu und Glauben", wenn ein Reiseveranstalter trotz offensichtlicher Doppelbuchung und entsprechender Stornierung der 2. Reise für diese Stornierungsgebühren verlangt.

Dass hier nur ein Versehen vorlag, hätte sich durch die Gleichheit der Reisedaten für den Veranstalter ersehen lassen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."