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EuGH Az. C-83/10: Fluggastrechte erweitert um immateriellen Schadensersatz
Reisende können bei einer Annullierung ihres Fluges nach einem Gerichtsurteil weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen. In bestimmten Fällen könne über eine Ausgleichsleistung für den materiellen Schaden auch eine Entschädigung für "immaterielle Schäden" verlangt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil.
Demnach haben Verbraucher bei kurzfristigen Flugannullierungen nicht nur etwa Anspruch auf Erstattung der Flugscheine und eventueller Hotel- oder Taxikosten. Laut Urteil steht ihnen auch weitergehender Schadenersatz als "individualisierte Wiedergutmachung" zu.
Quelle: tagesschau.de Bericht:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/fluggastrechte110.html
Das Urteil EuGH AZ. C-83/10 vom 13.10.2011
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix