Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

21

Mittwoch, 21. September 2011, 14:04

Hobbit, Deine Wünsche zur unbürokratischen Lösung in allen Ehren, aber wenn da evtl. Thematiken wie Langzeitfolgen und -kosten oder gar Rentenzahlungen hintenan hängen. Da geht es dann evtl. um Tausende von Euros/Franken und da ist niemand mehr nur freundlich und jeder, der damit zu tun hat, versucht den "Schaden" von seiner Seite her abzuwenden bzw so gering wie möglich zu halten.

Auch wenn es sich hier natürlich um einen Unfall und seine Folgen für den Einzelnen handelt, da zählen letztlich nur Beweise und Fakten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Mittwoch, 21. September 2011, 14:33

hmpf Ich glaub ja auch ned wirklich an eine unbürokratische Lösung. Denkt man an diverse TV Berichte z.B. bei Unfällen mit den Ansaugrohren der Pools u.ä. so waren das auch immer langwierige, schwierige Verhandlungen.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

maxi

Gesperrter User

  • »maxi« wurde gesperrt

Beiträge: 959

Wohnort: Bürmoos salzburg

Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei

  • Nachricht senden

23

Mittwoch, 21. September 2011, 14:36

@ Quate

das ist genau so meine meinung,es wird eine schwierige lange dauernde angelegenheit,mit gutachten zeugen versicherungen etc...

m.g. maxi

24

Mittwoch, 21. September 2011, 15:53

zuerst wünsche ich " GUTE Besserung "

1. sie hat sich auf einem Grundstück aufgehalten das frei zugänglich war, der Besitzer hat keine Vorkehrungen getroffen nur bestimmte Personengruppen zuzulassen.
2. Sie hat somit mit Wissen und Duldung des Besitzers an den Angeboten auf dem Grundstück teilgenommen.
3. Ist sie nicht durch Ihr Schuldhaftesverhalten verletzt worden, sondern durch grobe Fahrlässigkeit eines Angestellten.
4. sehe ich hier die Verkehrspflicht des Besitzers verletzt.
5. wie ich hier in den Thraeds der Hotels lesen kann, ist es wohl üblich das Gäste der Hotels die Angebote des jeweils anderen nutzen ( können )
6. das ist auch mit Wissen des Veranstalters geschehen. Er hätte den Besitzer anhalten müssen diese Vorgehensweise zu unterbinden.
7. das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

25

Mittwoch, 21. September 2011, 16:06

Ich sehe es wie Pitt. Aber es wird definitiv ein langer, schwieriger Weg mit viel Papierkram...

Er hätte den Besitzer anhalten müssen diese Vorgehensweise zu unterbinden.


Auch da hast Du vollkommen recht - aber wie will man ein derartig dummes Verhalten auschließen? Ich gehe davon aus, daß es das erste und auch das letzte Mal war, daß dieser Mitarbeiter sich so verhalten hat. Natürlich verpflichten die Veranstalter ihre Hotels zu Sicherheitsmaßnahmen und kontrollieren auch regelmäßig die Hotelsicherheit.

Aber wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Manchmal sogar ausgesprochen dumme und unnötige, bei denen ein Mensch zu Schaden kommt. Wer kommt schon darauf, daß jemand, der u. a. dafür zuständig ist, aufzupassen, daß Gäste nicht zu schnell hintereinander her rutschen und daß das Becken frei ist, bevor der nächste Gast losrutscht...daß ausgerechnet so jemand selbst einem Gast dicht hinterherrutscht und diesen verletzt :Nope: ?

Nun ist es aber auch so, daß Dummheit (in diesem Falle Dummheit eines Mitarbeiters, der die möglichen Konsequenzen seines Handelns nicht in Betracht gezogen hat) nicht vor Strafe schützt. Und diese Strafe bzw. Entschädigung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc. hat m. E. das Hotel bzw. der Reiseveranstalter als Vertragspartner der Gäste zu tragen. Über die Höhe der Entschädigung müssen aber die Gerichte entscheiden - und das kann sehr lange dauern.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

26

Mittwoch, 21. September 2011, 16:10

Hätte es zu tragen Sina ja.Aber die versuchen sich sicher auch aus der Affäre zu ziehen.

Anwalt einschalten,aber schnell,das würde ich in diesem Fall tun.

Wenn ich daran denke wieviel meine Knieoperation und Folgeoperation gekostet hat....das wird dann im Fall einer WS Verletzung inkl. Reha und Arbeitsunfähigkeit teuer.
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

27

Mittwoch, 21. September 2011, 16:12

Anwalt einschalten,aber schnell,das würde ich in diesem Fall tun.


ohne wäre es, so denke ich, fatal selbst zuhandeln

28

Mittwoch, 21. September 2011, 17:30

Hier in Deutschland wäre es ja schon allein so, dass sich der Krankenversicherer die entstandenen Kosten bei dem Verursacher wiederholen würde.
Ohne Anwalt geht in dieser Sache gar nichts. Man muss aber trotzdem viel viel Geduld mitbringen und Gutachten und was weiß ich nicht noch alles über sich ergehen lassen.

Schade, dass ein Urlaub so traurig ausgehen musste!
Der nächste Urlaub kommt bestimmt! :yippie:

29

Mittwoch, 21. September 2011, 17:32

Vielleicht gibts ja im SD und Sensimarthread jemanden der etwas gesehen hat?
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

maxi

Gesperrter User

  • »maxi« wurde gesperrt

Beiträge: 959

Wohnort: Bürmoos salzburg

Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei

  • Nachricht senden

30

Donnerstag, 22. September 2011, 17:35

@ Cluochen


wenn jemand etwas gesehen hätte glaube ich nicht,das jemand eine aussage machen würde :denk: bei so einen komplizierten fall.
weil in der heutigen zeit,sich jeder am nächsten ist :selber: und eigentlich niemand mehr cuorage hat.

m.g. maxi :eier:

31

Donnerstag, 22. September 2011, 17:48

Hallo - auch von mir erst mal gute Besserung - also was ich auf jeden Fall direkt mal klären würde - ist wenn ihr eine private Unfallversicherung habt - wie der Geltungsbereich ist - erstreckt dieser sich nur auf Deutschland oder weltweit? - Diese dann auf jeden Fall erstmal einschalten genau wie eine Auslandsreisekrankenversicherung - hier auch genau gucken was abgesichert wurde - vielleicht können die schon mal in gewisser Weise helfen bzw Ratschläge geben -
rechtlich - leider auch keine Ahnung
Et kütt wie et kütt

32

Donnerstag, 22. September 2011, 19:21


wie gesagt ihr ward auf einen fremden hotel und nicht ihn,euren gebuchten hotel :sorry: :sorry:

Hm, ich kenne mich nicht aus, aber das dürfte wohl bei der Tatsache einer Körperverletzung egal sein.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

33

Donnerstag, 22. September 2011, 19:24

@ Aramis

unabhängig zu diesem Fall - willst du eine Körperverletzung, die in der Türkei geschehen ist, von Deutschland aus, einklagen?

Wenn ja - wie?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

34

Donnerstag, 22. September 2011, 19:37

Jjjjeeeeeiiiin....

Klar - Körperverletzung. Hätte nicht passieren dürfen. Aber sie ist nicht im gebuchten Hotel passiert und der Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, war kein vertraglich zugesicherter Reisebestandteil. Aber im Hotelalltag ist es in dem speziellen Fall normal, daß das Nachbarhotel, welches dem gleichen Eigentümer gehört, mitgenutzt werden kann. Also muss er m. E. auch für Schäden haften.

Den türkischen Poolboy selbst wird man kaum haftbar machen können - und selbst wenn, dann würde er wohl kaum über die finanziellen Mittel verfügen, um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc. zu zahlen. Aber sein Arbeitgeber müsste gegen durch Personal verursachte Schäden versichert sein. Da sich Versicherungen aber eigentlich immer etwas "zieren", wenn es um Schadensfälle geht (ok, es wird ja auch genug Unfug damit getrieben), wird wohl in dem hier vorliegenden Fall eine ganze Zeit lang einer auf den anderen verweisen. Unfallversicherung des Opfers sagt: "Nööööö, war ja eine Pauschalreise. Holt Euch doch die Entschädigung vom Veranstalter." Veranstalter sagt: "Nö, der Unfall ist in einem Bereich passiert, der nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsangebot gehörte - nicht unser Problem.". Haftpflichtversicherung des Hotels sagt vielleicht: "Ok, da ist was passiert, aber das war ja gar kein Gast von uns, sondern vom Nachbarhotel (das zwar dem gleichen Eigentümer gehört, aber was der Versicherung u. U. egal ist)" Für diesen Eiertanz braucht man Kraft und Nerven - und einen guten Anwalt.

Aber erstmal ist es das Allerwichtigste, daß Lara's Frau wieder gesund wird. Gute Besserung nochmal :trostsmile:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

35

Donnerstag, 22. September 2011, 19:43

den Verursacher von der Schweiz aus zuverklagen ? Dann wünsche ich einen langen Atem und jede Menge Franken und Geduld.

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

36

Donnerstag, 22. September 2011, 19:50

@ Pitt

und nicht einmal dann ist es sicher dass Geld fliesst. Woher soll ein "Poolboy" das Geld nehmen? Und versichert wird er sicher nicht sein. Und den Arbeitgeber zu verklagen, wird dann noch etwas schwieriger.

Ich sehe hier die Unfallversicherung in der Pflicht - wenn sie den Auslandsschutz nicht ausgeschlossen hat.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

37

Donnerstag, 22. September 2011, 19:56

fragt man sich dann eigentlich wenn man das alles liest warum man überhaupt versichert ist und keiner will zahlen. ich dacht mir immer ich wär überversichert....aber wenn jeder die schuld von rechts nach links schiebt habe ich im falle des falles gar keine partei auf meiner seite obwohl immer alle leistungen seitens des kunden bezahlt wurde :verlegen2: .

interessant von lara wäre aber mal welche versicherungen abgeschlossen sind/waren & die versicherer dazu sagen.


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

38

Donnerstag, 22. September 2011, 20:08

Versicherungen schließt man ab, um jahrelang Beiträge zu zahlen und dann im Schadensfall festzustellen, daß sie alle nach Lücken suchen, durch die sie entwischen können, ohne zahlen zu müssen. Leider. Und gerade in Fällen, wo es um die Gesundheit geht, ist das nicht schön. Da ist jemand körperlich nicht fit, kann nicht arbeiten, hat irgendwann Verdienstausfall, verbringt endlose Stunden beim Arzt und noch mehr Stunden in Wartezimmern. Und anstelle einfach mal unbürokratisch und schnell zu helfen, muss der Erkrankte sich dann dem Behördenwahnsinn stellen. Wie soll er sich da schnell erholen?!? :cursing:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

maxi

Gesperrter User

  • »maxi« wurde gesperrt

Beiträge: 959

Wohnort: Bürmoos salzburg

Beruf: Pensionist früher Buchbindereichef in einer großen druckerei

  • Nachricht senden

39

Donnerstag, 22. September 2011, 20:50

@ sina

ich gebe dir 100% RECHT man bezahlt immer versicherung und wenn dann ein gröberes mahleur passiert,du denkst du bist ja laut
deinen versicherungsvertreter gut versichert??? ABER ES GIBT DOCH EIN KLEINES SCHLUPFLOCH FÜR DIE VERSIECHERUNG UM
NICHT ALLES ZU ZAHLEN :skandal:

@ LARA alles gute es wird meiner meinung,noch ein langer weg durch den paragraphendschungel werden.

m.f.g. maxi

40

Donnerstag, 22. September 2011, 21:00

Hallo zusammen.
Zuerst einmal vielen Dank für eure Hilfe und Tips.
Wir haben vom Reisebüro die Angaben von TUI in der Türkei erhalten. Via Mail sind wir jetzt in Kontakt mit der TUI Türkei und diese haben uns maximale Hilfe versprochen. Momentan versuchen sie jenste Daten für uns vor Ort zu besorgen.
Wir haben im Hotel ein anderes schweizer Paar kennen gelernt, welche dann auch mit uns zusammen am Rutschen waren. Wir haben also 2Zeugen und wir haben auch Bilder vom Rutschenmann, der sich während der Arbeit gemütlich im Wasser räkelt.
Was uns einfach hässig macht, ist dass dieser Rutschenmann nicht nur sehr offensichtlich mit meiner Partnerin geflirtet hat, obwohl ich daneben stand, sondern noch schlimmer ist dass genau er diesen Unfall verursacht hat....!

Da meine Partnerin Arbeitsunfähig ist für mindestens 4Wochen, mussten wir dieNichtbetriebsunfall- Versicherung vom Arbeitgeber einschalten. Dieser will jetzt aber einiges wissen über den Unfallhergang, wer war schuld,..... Darum benötigen wir noch einige Hilfe.... Wir hoffen aber, dass diese ganze Sache ohne rechtliche Unterstützung erledigt werden kann.

Wir werden euch ab und zu auf den laufenden halten, aber momentan möchte ich meine Zeit und Energie für meinen Schatz einsetzen und sie gesund pflegen.