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Dienstag, 13. September 2011, 09:29

Streik. Flieger hätte aber noch starten können. Kostenrückerstattung?

Hallo,


folgender Fall angenommen:


Am 06.09. wollten zwei Urlauber ihren Rückflug von Alghero/ Sardinien
nach Memmingen antreten. Dieser Flug sollte um 6:30 starten. Nach ganz
normalem einchecken kam plötzlich auf den Monitoren die Meldung, dass
der Flug gecancelt sei. Es stellte sich später heraus, dass ab 10:00 ein
Generalstreik in ganz Italien geplant, und dann auch durchgeführt
wurde. Die beiden Reisenden stellten sich an den Informationsschalter
an, als sie nach Stunden endlich an die Reihe kamen, wurde ihnen
lediglich noch eine Umbuchung des Fluges auf den 13.September angeboten,
alles andere sei schon ausgebucht gewesen. Für die beiden indiskutabel,
da einer der beiden am 8. September dringend auf der Arbeit erscheinen
musste. Es blieb ihnen also nichts anderes übrig, als über eine andere
Fluggesellschaft einen Flug zu buchen, hier waren noch Plätze für den
07.September nach München frei.

Meine Frage nun: haben die beiden eine Möglichkeit, den Betrag für die
neu gebuchten Flüge, Taxikosten, etc, der Wagen der beiden stand ja auch
noch in Memmingen, und musste abgeholt werden.., bei der
Fluggesellschaft einzuklagen? Ich weiß, bei Streik eigentlich nicht möglich, die Sache ist aber, dass rein theoretisch der gebuchte
Flieger noch nach Memmingen hätte starten können (Streik ja erst ab
10:00), die Fluggesellschaft hat aber entschieden, da die Maschine nicht
mehr zurückfliegen kann (in den Streik), diesen Flug zu streichen. Gibt
es Möglichkeiten, oder müssen die beiden die Kosten selber tragen?

2

Dienstag, 13. September 2011, 15:48

Hallo curl,

offenbar hat derjenige wohl mit einem Ryanair-Flug zu tun gehabt. Bei dieser Gesellschaft ist kaum mit etwas zu rechnen, was sich auch nur im entferntesten nach Kulanz anhört. Bei der rechtlichen Bewertung wird Dir ein Fachanwalt für Reiserecht gerne behilflich sein. Speziell hinsichtlich der erst nach 1 Woche angebotenen Ersatzflüge.

Hat die Airline zumindest den Preis des ausgefallenen Fluges erstattet? Auch die Übernahme der Hotelkosten am Ort für die 1. Nacht sollte bei Streik
gem. EU-Verordnung 261/2004 von dort übernommen werden. Sie verlangen dafür ja auch von jedem Passagier einen extra ausgewiesenen Aufschlag
von 2 Euro pro Flug.

Meine persönliche Einschätzung: Wenn derjenige keine Rechtsschutzversicherung hat, die für das Risiko einsteht, kann es teuer werden. Wahrscheinlich kann man der Fluggesellschaft noch nicht mal einen Vorwurf machen, wenn sie "vorausschauend " plant und durch den Streik ihre Maschine dort nicht u.U. festgesetzt wurde. Bei der Sachlage kann ein Urteil in alle Richtungen erfolgen.

Aber so wie Du hier angefragt hast, bist Du Dir dessen schon bewusst.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. September 2011, 15:55)


3

Dienstag, 13. September 2011, 16:54

Hier kann man sich auch mal Infos holen. Dort habe ich auch schon einige Tipps erhalten.
Wir sind froh das wir eine Rechtschutzversicherung haben. Die haben wir schon einige male in Anspruch genommen.

4

Mittwoch, 14. September 2011, 12:46

EU-Verordnung?

Ganz lieben Dank für eure Antworten!
Ja, es handelte sich um einen Flug von Ryanair. Die Fluggesellschaft hat angeboten, den eigentlich gebuchten Flug voll zurückzuerstatten. Ich denke auch, dass es hier keine Probleme für die zwei Reisenden geben wird, denn als damals die Aschewolke den Flugverkehr am Boden hielt, hatten sie auch gebucht gehabt, und die Ticketpreise sind damals anstandslos und komplett zurücküberwiesen worden. Mit der Übernachtung, die auf Sardinien zusätzlich anfiel, hatten die beiden unglaubliches Glück, hier mussten sie nichts bezahlen: Ein Ehepaar, das auf der Insel ein eigenes kleines Haus hat, nahm sie auf.
Die mehr gezahlten Kosten halten sich also einigermaßen im Rahmen, der Flug mit der anderen Airline schlägt natürlich schon zu Buche... Nun haben die beiden Reisenden viele Gespräche mit den anderen Passagieren geführt, die nicht nach Hause fliegen konnten. Viele von ihnen haben umgebucht auf den nächsten Termin, also eine Woche später. Die anfallenden Hotelkosten werden weitaus höher sein (vom Ärger mit dem Arbeitgeber mal ganz abgesehen...)... Greift sowohl bei ihnen als auch bei den zwei Urlaubern nicht die EU-Verordnung??? Hinzu möchte ich sagen, dass besagte Airline direkt am Flughafen nichts getan hat.. Jeder musste selber sehen, wie er weiter kommt, sei es in ein Hotel, das ja auch vom Flughafen weit entfernt ist, oder mit Umbuchung nach Mailand oder Pisa, von wo aus er auch seine Weiterreise selbst organisieren musste.

5

Mittwoch, 14. September 2011, 13:07

Ich glaub schon, dass die Airline dafür Sorge tragen muss, dass man einen Flug erhält und auch eine Übernachtung.
Uns ist es auf Jamaika passiert, dass der Rückflug überbucht war. Es gab dann auf einen anderen Flug noch 2 freie
Plätze. Der eine Platz war aber ein Notsitz. Somit wurde uns angeboten in einem Hotel zu übernachten und einen
Tag später nach Hause zu fliegen. Wir wussten nicht was auf uns zukommt, als wir die Hotelübernachtung
ablehnten. Somit saßen wir für ein paar Stunden in der letzten Reihe auf den Crew-Plätzen.
Als die Crew dann Pause machte, mussten wir aufstehen. Ich hatte noch einen normalen Sitzplatz und mein
Mann den Notsitz. Somit saß der ein paar Stunden ohne Armlehne und nicht in Flugrichtung dort.
Reklamation bei der Fluggesellschaft.
Wir sollten einen Gutschein erhalten für einen neuen Flug. Haben wir abgelehnt mit der Begründung, dass wir
immer pauschal reisen und uns daher den Flieger nicht aussuchen können. Uns wurden die gesamten Rückflugkosten
für uns beide erstattet.

6

Mittwoch, 14. September 2011, 13:11

Die Übernahme der Hotelkosten für die 1. oder auch noch 2. Hotelübernachtung sind relativ unstrittig, wenn man den Aussagen verschiedener Reiserechtler im Netz Glauben schenken kann. Wer allerdings keine Hotelkosten hatte bzw. nicht nachweisen kann, bekommt nach meiner Kenntnis keine pauschale Erstattung.

Alles was zeitlich darüber hinausgeht, ist kritisch. Zwar hat die EU-Verordnung kein Zeitlimit eingebaut, aber gerade das wird sicherlich noch gerichtlich zu klären sein.

Wegen der Flug-Mehrkosten ist die Ausgangslage natürlich weiterhin unklar. Streik - Flugdurchführung - Zeitrahmen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix