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Montag, 5. September 2011, 19:47

LG Hamburg 327 O 607/10: Reisebuchungsportale haften für Richtigkeit von Hotel-Bewertungen

Ausgangspunkt eines Rechtsstreits vor der zuständigen Wettbewerbskammer war, dass in dem Bewertungsbereich des Portals der Beklagten bestimmte geschäftsschädigende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin verbreitet wurden.

Das Landgericht Hamburg befand, dass

- ein Reisebuchungsportal, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden,
für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen haften und diese ggf. beweisen muss.

- Buchungsgeschäft und Bewertungsportal derart engmaschig verbunden seien, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Geschäftsbereiche nicht möglich wäre. Im Vordergrund stehe für die Beklagte bei dem Meinungsportal nicht das uneigennützige Motiv, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivität ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern.

Daran sei nichts verwerflich, jedoch würden andere Maßstäbe gelten als für die Betreiber rein informativer und nicht gewerblichen Zwecken dienender Bewertungs- und Meinungsäußerungsportale.

Wer als Mitbewerber einen anderen Mitbewerber herabsetze, werde strenger beurteilt, als derjenige, der nicht gewerblich tätig sei. Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können.

Quelle: Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Hamburg
Anmerkung: Noch nicht rechtskräftig
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Sternedieb

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2

Montag, 5. September 2011, 20:02

Relativ normal...

Sogenannte Tatsachenberichte müssen ggf. bewiesen werden können. Subjektive Meinungen dagegen fallen unter Meinungsfreiheit.

Wenn man nun Testberichte, Bewertungen usw. online stellt und gleichzeitig Produkte aus dem jeweiligen Bereich verkauft, stehen meist bzw. unter Umständen :D andere Interessen im Vordergrund, die über der Neutralität stehen.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sina

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3

Montag, 5. September 2011, 22:05

Bei besagter Hotelbewertungsplattform bzw. beim Focus stand auch kürzlich ein Magic Life Club auf Fuerteventura als "Flop der Woche" im Newsletter wegen angeblich gehäufter und massiver negativer Bewertungen. Die Hütte hat derzeit 83% Weiterempfehlungsquote. Nicht überragend, aber guter Durchschnitt und weit vom "Flop" entfernt. Vielleicht wollte da ja jemand keinen "Deal" eingehen und das ist nun die Rache :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Dienstag, 6. September 2011, 05:59

Waren das nicht 2 Klagen in Hamburg :denk: dann bleib ich mal gespannt wie es in Berlin und Köln ausgeht...
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5

Dienstag, 6. September 2011, 08:03

Sogenannte Tatsachenberichte müssen ggf. bewiesen werden können. Subjektive Meinungen dagegen fallen unter Meinungsfreiheit.
Ich bin mir fast sicher, dass ein Gutteil der Autoren von Hotelbewertungen nicht zwischen Tatsachen und Meinungen unterscheiden kann.

Und wenn man sieht, was für objektiv falsche Aussagen sich in manchen Hotelbewertungen befinden, kommen harte Zeiten auf die Plattformen bzw. auf die Abteilungen, die den Content prüfen sollen, zu.

Sternedieb

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6

Mittwoch, 7. September 2011, 09:07

Das ist imho schon immer so gewesen. Bedeutet, Tatsachenbehauptungen müssen ggf. bewiesen werden. Subjektive Meinungen nicht. von daher ist das

kommen harte Zeiten auf die Plattformen bzw. auf die Abteilungen, die den Content prüfen sollen, zu.


keine Mehrarbeit bzw. sollte keine Mehrarbeit sein.
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7

Mittwoch, 7. September 2011, 09:41

Wenn das in der Vergangenheit so geschehen wäre, hätte es ja dieses Urteils nicht bedurft.

Dazu nochmal aus der PR des Hanseatischen OLG, Hamburg:

"Die Beklagte hielt dagegen, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht komme nicht in Betracht, da sie als Betreiberin des Meinungsportals gar nicht Mitwettbewerberin der Klägerin sei. Vielmehr betreibe sie das Meinungsportal unabhängig von dem Online-Reisebüro.

Die Publikation der Nutzerbewertungen diene allein kommunikativen Zwecken,
und die in den Bewertungen enthaltenen Äußerungen mache sie sich auch nicht zu Eigen."


Also sah man vor dem Urteil offenbar gar nicht die Notwendigkeit, gezielt nach solchen Behauptungen in den Bewertungen der Reisenden zu suchen. Vermutlich tat man es schon, aber sah sich nicht in der Form verpflichtet, wie es das Gericht mit dem Urteil jetzt fordert.
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8

Mittwoch, 7. September 2011, 21:44

Danke Sternedieb für den Hinweis über die Präsentation der A&O Hotels in Reisen.de ... Nach dem Schlagabtausch - zu lesen in der FVW - zwischen Trouvain (HC) und Winter (A&O) rückt das gewünschte Vorhaben des Oliver Winter gänzlich ins andere Licht , widersprüchlicher geht es kaum ... ;(
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9

Mittwoch, 7. September 2011, 21:49

@ Dodo

das ist nicht Reisen.de selbst... die Optik ist ähnlich und sämtliche Links führen dorthin. Im Impressum steht aber nichts von Unister... Die Frage ist dort natürlich: Spielt die sogenannte Kostenlos Seite oder A & O falsch.... ?(
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10

Mittwoch, 7. September 2011, 21:56

Hä...ich geh auf reisen.de unter Hotelbewertungen und sehe dort das Programm des kostenlosen Urlaubstester.
Unten direkt die aufgeführten Hotels... ?(

Auch wenn es sich Urlaubtest GmbH & Co KG nennt, ist die Verbindung doch nicht zu verachten :denk:

Edit meldet sich nochmal :D Abgesehen davon ist es völlig egal - Oliver Winter ist gänzlich gegen Bewertungen - wenn es um Mitbewerber geht - dieses trotzdem unter dem Hut der reisen.de zu tun wirkt noch suspekter.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (7. September 2011, 22:04)


Sternedieb

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11

Mittwoch, 7. September 2011, 22:13

@ Dodo

das darfst du so nicht sehen, denn in der selben Straße und der selben Hausnummer wie Urlaubtest GmbH & Co KG ist eine Art Reisebüro unterwegs. Der Geschäftsführer ist dem Namen nach identisch, das RB ist angeblich Mitglied des DRV und wenn man dort auf Online Guide klickt landet man bei...

Schmetterling.... :D :batsch:

Ganz nebenbei ist ein Verlag in dem Impressum der das UrlaubTipp Magazin herausgibt. Angeblich ein unabhängiges Urlaubsmagazin im Reisebüro mit Tipps und Trends der Reisebranche und Insiderwissen aus dem Reisebüro.
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12

Mittwoch, 7. September 2011, 22:15

Sich als Hotel keiner Kritik stellen zu wollen, ist der falsche Weg. Aber manchmal gibt es Fälle... Ich komme gerade aus einem wirklich netten, ruhigen, kleinen Hotel zurück. Es ist recht einsam an der Küste gelegen (Bewertung folgt). Dort beschwerten sich Gäste in einer Bewertung über angeblichen Lärm von einer Autobahn. Hallo?!? Ich habe dort jede Nacht mit weit geöffneter Balkontür seelenruhig durchgeschlafen. Ja, ok - die Autobahn gibt es. Aber sie führt in ca. 1 km Luftlinie vom Hotel entfernt im Hinterland durch einen fast 2 km langen Tunnel durch einen Berg hindurch. Ein- und Ausgang zum Tunnel sind weit weg. Je nach Windrichtung hört man mal einen LKW von der Landstrasse, die ca. 100m unterhalb des Hotels entlangführt oder auch mal das Rauschen eines Güterzuges von den weiter unten gelegenen Bahngleisen. Aber sonst ist es ruhig. Und diese Gäste beschreiben das Hotel, als läge es direkt an der Autobahn ?( Das Hotel hat mehrfach versucht, die entsprechenden Passagen in der Bewertung entfernen zu lassen, hat auf Google Maps verwiesen, Fotos geschickt - keine Chance. Die völlig überzogene Bewertung ist immer noch online...
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13

Mittwoch, 7. September 2011, 22:48

ich spiel mal Admin :D Sina ist das hier nicht besser aufgehoben :love2: sorry :kuller:
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14

Mittwoch, 7. September 2011, 23:14

@ Dodo

das darfst du so nicht sehen, denn in der selben Straße und der selben Hausnummer wie Urlaubtest GmbH & Co KG ist eine Art Reisebüro unterwegs. Der Geschäftsführer ist dem Namen nach identisch, das RB ist angeblich Mitglied des DRV und wenn man dort auf Online Guide klickt landet man bei...

Schmetterling.... :D :batsch:



Ist ja auch ok, es geht nur um die Aussage welche Oliver Winter vertritt.
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15

Donnerstag, 8. September 2011, 21:08

Vielmehr betreibe sie das Meinungsportal unabhängig von dem Online-Reisebüro.


Aha... auch auf 2 verschiedenen Domains? ?(
Und neben den Bewertungen sind nicht gezielt Reiseangebote zu finden? :pfft: :smil1:
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16

Donnerstag, 8. September 2011, 21:44

ich spiel mal Admin :D Sina ist das hier nicht besser aufgehoben :love2: sorry :kuller:


Nee - Kommunikation mit den Gästen betreibt das Hotel ja. Hat es in besagtem Fall auch getan. Was ich damit sagen wollte: Manchmal gehen Leute her und schreiben in ihrer Bewertung übertriebenen Unfug, das Hotel kann das Gegenteil beweisen, tut es auch - und das Hotelbewertungsportal stellt auf stur und ist der Meinung: "Wenn die Bewerter die zweispurige Küstenstrasse als Autobahn emfunden haben, dann ist das halt so. Subjektives Empfinden." und nimmt die Bewertung bzw. die entsprechenden Passagen nicht raus. Für so ein Mini - Hotel mit weniger als 40 Zimmern, wo naturgemäß wenig Bewertungen kommen (vergleichsweise wenige Gäste und wenig Masse, somit wenig Bewertungen), kann eine negative Bewertung, z. B. wegen der "Autobahngeschichte" fatal sein, weil sie die Weiterempfehlungsquote massiv nach unten drücken kann. Vor allem, wenn masslos und grundlos übertrieben wurde. Sicherlich kann man sich darüber streiten, ob das Essen immer perfekt war und es jedem geschmeckt hat oder ob vielleicht das Zimmermädchen mal einen schlechten Tag hatte. Da hat mit Sicherheit auch jedes Hotel mal gute und mal schlechte Zeiten. Aber wegen einer gut 1 km entfernten Autobahn, die im Tunnel durch einen Berg hindurchführt und die man beim allerbesten Willen nicht hören kann, eine übertrieben negative Bewertung zu schreiben, geht ein Stückchen zu weit...
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17

Sonntag, 11. September 2011, 23:39

Mittlerweile finden sich auch Seiten im Netz, die die Interessen der Hoteliers vertreten und Bewertungsportale konkret auffordern, beispielsweise Bewertungen, die älter als 6 Monate sind oder sagen wir mal "nicht korrekte Inhalte" aufzeigen, herauszunehmen.

Ob das immer gut vermittelt wird, kann man hier mal selbst ersehen:
http://www.hotelpinnwand.de/html/pinnwand.html
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18

Montag, 26. Dezember 2011, 23:39

Aktueller Stand zum Verfahren A&O vs HC

Phyrrussieg für :HC:
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Dienstag, 27. Dezember 2011, 08:15

@ Dodo

wichtig ist dabei - der verlinkte Artikel ist eine Pressemeldung der A & O Hotels. Interessant wird es erst nach der Urteilsverkündung.
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Sina

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20

Samstag, 7. Januar 2012, 12:48

Die Urteilsverkündung, die eigentlich am 04.01.2012 stattfinden sollte, wurde auf den 18.01.2012 verschoben. Es bleibt also spannend...
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