Richtige Entscheidung. Auch im Urlaub können sich Eltern nicht ihrer Fürsorgepflicht entziehen. Auch wenn 16jährige sich im Falle eines Falles durchaus ihre Tricks einfallen lassen, um an Alkohol zu kommen. Da wird dann z. B. ein volljähriger Kumpel vorgeschickt, etc.. Da kann das Hotel noch so viele Vorsichtsmassnahmen (unterschiedliche Armbänder, um Minderjährige zu erkennen, etc.) ergreifen - wer will, wird immer ein "Schlupfloch" finden.
Die Klägerin (Mutter des Sohnes) begründete ihre Klage übrigens damit, daß ihr Sohn sich unkontrolliert betrunken hätte und von daher ständig von ihr beaufsichtigt werden musste. Ich dachte eigentlich immer, daß Eltern ihre Kinder auch dazu erziehen sollten, sich eben nicht ins Koma zu trinken...