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1

Sonntag, 3. Juli 2011, 18:10

Beschädigter Koffer

Hallo Ihr Lieben,



am 30.03.11 sind wir zu 6. nach Antalya geflogen, 4 Personen von Frankfurt aus und 2 Personen von Instanbul aus.

Von unseren 6 Koffern waren 4 beschädigt (also eindeutig am Flughafen Antalya geschehen).

Wir haben das sofort nach Erhalt der Koffer am Flughafen angezeigt.

Drei Geschädigte haben die Sache nicht weiter verfolgt, der Aufwand war ihnen zu groß.

Wir haben jedoch Schadenersatz gefordert.

Der Koffer wurde im Oktober 2010 gekauft für € 99,90 und erstmalig am 30.03.11 benutzt.

Dies haben wir sky-Airlines mitgeteilt und die Rechnung übersandt.

Ende Juni !!! kam ein Scheck einer türkischen Bank in Höhe von € 60,-- mit der Begründung, 40% würden abgezogen, da der Koffer schon 1 Jahr alt sei.

Wir haben darauf geschrieben, dass wir mit der Zahlung von € 60.-- nicht einverstanden sind, da der Koffer definitiv neu ! war. Außerdem seien wir mit einem Scheck einer türkischen Bank nicht einverstanden, da hier Scheckeinreichungsgebühren entstehen, es sei denn, sie würden diese Gebühren erstatten.

Jetzt kam ein Schreiben, in dem sie mitteilen, dass sie von Ihrer Auffassung nicht abweichen werden und es bedauern würden, wenn wir nicht mehr mit ihnen fliegen würden.



Nun meine Fragen an Euch:

Ist ein Abzug von 40% hinzunehmen ?

Muß ein Scheck für dessen Einreichung Gebühren entstehen akzeptiert werden oder kann man auf die Erstattung der Gebühren bestehen ?

Herzlichen Dank für Eure Antworten !

Lieben Gruß

Ina-Elena

2

Sonntag, 3. Juli 2011, 18:49

Hallo Ina-Elena,

wer den Schaden hat ...

Das trifft ja auch in Eurem Fall zu. Letztlich geht es um einen Differenzbetrag von 40 Euro und natürlich die Scheck-Einreichungsgebühren. Auch wenn das mehr als ärgerlich ist, Du bist in diesem Fall eher auf die Kulanz der Airline angewiesen und die hat sich bereits entschieden. Persönlich würde ich niemandem raten, für 40 € eine Klage, womöglich noch in einem Drittland einzureichen. Und ob sich deutsche Airlines gänzlich anders verhalten, wage ich auch zu bezweifeln.

Vielleicht habt ihr über die Gewährleistung des Koffers seitens des Herstellers noch eine Chance. Eine Flugreise sollten die schon überstehen ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Sonntag, 3. Juli 2011, 19:09

Hallo lieber cuate,



danke für die Antwort.

An den Kofferhersteller werden wir uns wohl kaum wenden können. Offensichtlich ist der Koffer aus größerer Höhe auf die Kanten gefallen, so dass er Koffer jetzt, wo früher (runde) Ecken waren, Dellen sind.

Deutsche Airlines handhaben das anders. Hier bekommst Du bei der Lufthansa direkt am Flughafen einen neuen Koffer ausgehändigt, ohne irgendwelche Probleme.

Ich ärgere mich hier, da ganz offensichtlich bei dieser Fluggesellschaft am Flughafen Antalya unfähiges Personal arbeitet, denn dass von 6 Koffern 4 beschädigt wurden kann doch wirklich nicht hingenommen werden. Bei einer Freundin war der ganze Reisverschluss aufgeplatzt, den Koffer kann sie wegwerfen, bei einer anderen der Koffer total verschrammt und bei der 4. Geschädigten war ein Riss im Koffer.

Lieben Gruß

Ina-Elena

Sternedieb

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4

Sonntag, 3. Juli 2011, 19:37

Deutsche Airlines handhaben das anders.


Ähm... bist du da sicher?

Als Beispiel Schadensfall bei TUIfly - Gemeldet am Flughafen - einschicken per Post ist trotzdem notwendig.

Das Ergebnis des Falles kann ich dir wahrscheinlich in den nächsten Tagen mitteilen.... :ironic:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

5

Sonntag, 3. Juli 2011, 19:50

Hallo Ina-Elena,

betrachte den neuen Koffer bei der LH bitte als Glücksfall und nicht als Selbstverständlichkeit.

Wir hatten das Glück bei einem Flug mit der LH auch schon mal und schliesse von der LH nich auf alle deutsche Fluggesellschaften.

Wir haben bei anderen Flügen mit Condor auch schon einen Scheck mit dem Zeitwert oder einen Reparaturgutschein mit einer Adresse bekommen, bei der wir dann den Koffer reparieren lassen konnten. Also mussten wir mit dem defekten Koffer eine Fahrt dorhin machen.

Ärgerlich ist das immer, aber akzeptiere den Scheck... und mit der Sky habt ihr vermutlich auch kein Vermögen für den Flug gezahlt, oder?

lg - socola

Fitschi

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6

Sonntag, 3. Juli 2011, 20:07

Ich würde den Schaden trotzdem beim Kofferhersteller auch einbringen, ausser Du hast die Dinger bei Aldi oder beim Kaffeesieder erstanden, dann würde ich zu Aldi/Kaffeesieder gehen :ironic:
Wenn zu viel Aufwand, nimm den Scheck und lass es gut sein :pfft:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Sonntag, 3. Juli 2011, 20:16

und mit der Sky habt ihr vermutlich auch kein Vermögen für den Flug gezahlt, oder?


Das spielt aber nicht die geringste Rolle bei der Bewertung des Schadens. Auch für einen 49 € Flug steht Dir ein kompletter Flug, der gleiche (gute oder schlechte) Service und im Schadensfall entsprechend dem Montrealer Abkommen Entschädigungen oder gem. EU-Verordnung Ausgleichszahlungen zu. Unabhängig von der Flugpreishöhe.
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Jimi Hendrix

8

Sonntag, 3. Juli 2011, 20:43

Hallo,

gibt es denn nicht irgendwelche "Richtwerte" für Abzüge ?

Der Koffer war lt.Rechnung 1/2 Jahr alt, wurde für diesen Flug erstmalig benutzt. Ich bin der Meinung, dass 40% Abzug nicht in Ordnung ist.

Und dass die Mitarbeiter in Antalya überhaupt keine Sorgfalt bei der Entladung an den Tag legen sieht man daran, dass von 6 Koffern 4 beschädigt wurden.

Lieben Gruß

Ina-Elena

9

Sonntag, 3. Juli 2011, 21:14

So eine Richtwerttabelle ist mir nicht bekannt, wäre aber interessant. Einerseits kann man zwar einen Gutachter beauftragen, aber bei dem "relativ" kleinen Streitwert steht das in keiner Relation. Andererseits ist ja bekannt, dass beispielsweise Neuwagen durchaus nach 1 Jahr einen Wertverlust ausweisen, der oft auch an 40% heranreicht. Ob das für Koffer allerdings auch zutrifft. Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzdauer und daran gemessen der Verlust in % pro Jahr?

Preisbeispiel einer deutschen Bank für Scheckeinreichung in €-Währung bei ausländischem Kreditinstitut:
1,5 %o, mindestens 12,50 Euro (kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein)
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. Juli 2011, 21:45)


10

Sonntag, 3. Juli 2011, 21:44

Hallo,

werde morgen mal meine Haftpflichtversicherung anrufen. Die müsste ja eigentlich wissen, welcher prozentualer Abzug bei einem 1/2-jahre alten Koffer vom Neupreis gemacht werden kann und welche "Lebensdauer" bei einem Koffer angenommen werden kann.

Lieben Gruß

Ina-Elena

11

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:19

Naja, die Frage ist doch auch- nach welchem Recht? Wenn es nach türkischem Recht geht weiß ich nicht, ob Dir Deine Haftpflichtversicherung Auskunft erteilen kann... :denk:
:urlaub1:

12

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:35

Ich habe eben mal im Internet geforscht.

Der Koffer wurde im Jahr 2010 gekauft und hat zb. 100 Euro gekostet.
Da der Koffer ein Markenprodukt ist, kann man ungefähr von einer Nutzung von 10 Jahren ausgehen.
Der Koffer verliert nun jedes Jahr ein Zehntel des Wertes. Wird nach den 10 Jahren Lebensdauer berechnet. Wären es 20 Jahre Lebensdauer, wären es ein Zwangzistel.

Also haben wir nun folgende Tabelle:

Jahr 2010 — 100 Euro gekauft

Jahr 2011 — 90 Euro

Jahr 2012 — 80

Jahr 2013 — 70

usw.



Da der Koffer in 2010 gekauft wurde, ist er in 2011 noch 90 Euro wert.
Ich stelle denLink zu Seite mal hier rein. Wenn dies nicht ewünscht ist, bitte entfernen.

13

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:39

Da der Koffer in 2010 gekauft wurde, ist er in 2011 noch 90 Euro wert.

Auch hier- nach welchem Recht? Deutsch? Türkisch? International?
:urlaub1:

14

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:42

Hallo Anna,

diese Tabelle ist aber "nur" die Idee eines Einzelnen.

Nirgendwo ist sie anerkannt, offenbar rechnet auch niemand danach ab - auch Sky Airlines nicht. Zumal auch nirgendwo festgehalten ist, wie lange ein Koffer des Fabrikats A, B oder C halten wird. Wenn er 1, 3, 10 x im Jahr im Einsatz ist. Ob er schonend aufs Gepäckband gelegt oder aus dem Bauch des Flugzeugs geworfen wird. Ein unendliches Feld von Möglichkeiten.
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Jimi Hendrix

15

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:46

Da gebe ich euch schon Recht. Genau weis man fast nichts.
Es könnte halt ein ungefährer Anhaltspunkt sein.

16

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:46

@Bear

Die Regelung erfolgt wie schon erwähnt international nach dem Montrealer Abkommen. Wenn man die EU-Verordnung Ausgleichszahlung zugrunde legen würde, kann auch gegen ausländische Airlines am deutschen Abflugsort = Gerichtstand geklagt werden.

Nur für Kofferschäden fehlt mir da ein entsprechendes Urteil, worauf man annähernd zurückgreifen könnte.
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Jimi Hendrix

17

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:49

Aaah ok, das hatte ich übersehen! Aber muß das jede Fluglinie akzeptieren? :denk:
:urlaub1:

18

Sonntag, 3. Juli 2011, 22:53

Im Prinzip schon. Da gibt es ja diese sogenannten SZR Sonderziehungsrechte. Bei einem Komplettverlust eines Koffers geht es max. um umgerechnet etwa 1200 Euro. Pro Person. Wobei es letztens eine Gerichtsentscheidung gab, wo die Airline den doppelten Betrag herausrücken müsste: Weil in einen Koffer Gegenstände von 2 Personen eingepackt waren :pfft:

Nur bei Gepäckbeschädigung ist der Streitwert oftmals, wie hier, deutlich darunter. Und da ist es meist die Entscheidung der Airline. Da klagt ja aus den genannten Gründen auch kaum jemand dagegen. Wenngleich Ungereimtheiten offenbar an der Tagesordnung sind.
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Jimi Hendrix

19

Montag, 4. Juli 2011, 00:27

Hallo,

danke für die Beiträge.

Tja, und bei € 40.-- klagt natürlich niemand.

Aber würden es die Geschädigte tun, dann würde die Airline vielleicht einmal ihrem Personal am Flughafen auf die Finger schau'n, denn es kann doch nicht sein, dass 66% !!! des ausgeladenen Gepäcks beschädigt ist.

Und dann auch noch die Unverschämtheit mit dem Scheck - nach 3 Monaten !! - , obwohl in der Schadensmeldung um Überweisung gebeten wurde.

Lieben Gruß

Ina-Elena

20

Montag, 4. Juli 2011, 08:05

War diese Bekannte auch davon betroffen ?

das wäre ja dann Pech am laufenden Band.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt