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Freitag, 20. Mai 2011, 13:57

Beförderungsbedingungen von Airlines beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber Fluglinien, die ab Deutschland starten und deren Beförderungsbedingungen oder Preisänderungsvorbehalte nicht mit deutschem Recht in Einklang standen, mit Unterlassungserklärungen reagiert. So konnten die meisten monierten Punkte außergerichtlich geklärt werden.

Lediglich gegen eine Airlne mußte gerichtlich vorgegangen werden. Im Detail hier nachzulesen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."