Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber Fluglinien, die ab Deutschland starten und deren Beförderungsbedingungen oder Preisänderungsvorbehalte nicht mit deutschem Recht in Einklang standen, mit Unterlassungserklärungen reagiert. So konnten die meisten monierten Punkte außergerichtlich geklärt werden.
Lediglich gegen eine Airlne mußte gerichtlich vorgegangen werden.
Im Detail hier nachzulesen.