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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. April 2011, 12:23)
Das ist widerum richtig. Dann sollte man vor Ort nur hoffen, das das bereits mitgebrachte Schriftstück bzgl Überbuchung, Vorableistung etc. auch vom Reiseveranstalter unterschrieben wird.Aber wenn, dann die Aufzahlung unter Vorbehalt leisten dürfte ja schon ein wesentlicher Schritt sein. Kann man immer noch überlegen, inwieweit man Ansprüche geltend macht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. April 2011, 12:27)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. April 2011, 15:44)