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Mittwoch, 28. Januar 2009, 08:57

Kundenseitiger Abbruch einer Pauschalreise wegen Flugverspätung

Wer allzu forsch eine Pauschalreise abbricht, weil etwas nicht so
klappt, wie erhofft, bleibt mitunter auf einem beträchtlichen Teil der
Kosten sitzen. Kündigt der Kunde bereits wegen einer erheblichen
Verspätung des Anschlussflugs seine gesamte Pauschalreise, kann er
nicht den ganzen Pauschalpreis vom Reiseveranstalter zurückverlangen.

Ein Kläger ging durch alle Instanzen, nun ist es endgültig:
Ein verlorener Urlaubstag berechtigt noch nicht zum Rücktritt von der gesamten Pauschalreise.

Viele Grüße cuate
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."