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Samstag, 26. März 2011, 23:29

Keine Rechtssicherheit bei Emailbenachrichtigung an Reiseveranstalter

Urlauber dürfen in einem Rechtsstreit nicht verlangen, dass das E-Mail-Postfach ihres Veranstalters untersucht wird. So entschied das Landgericht Duisburg, da strittig war, wann genau eine Beschwerde-E-Mail bei dem Reiseunternehmen eingegangen sein sollte. Im verhandelten Fall hatte der Kläger behauptet, er habe eine E-Mail an den Veranstalter geschickt und sich darin über ein schmutziges Badezimmer im Hotel beklagt.

Eine Woche darauf habe er sich an die Reiseleitung gewandt. Einen Beweis dafür konnte er aber nicht vorlegen - und den Blick ins E-Mail-Postfach lehnte das Gericht ab (Aktenzeichen: 12 S 67/10).

Quelle: Märkische Allgemeine
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Sina

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2

Samstag, 26. März 2011, 23:52

Eine Woche darauf habe er sich an die Reiseleitung gewandt.


Also bei allem Respekt - aber dann kann das Bad ja nicht sooooo dreckig gewesen sein, wenn man bereit ist, eine Woche auf eine zufriedenstellende Reinigung zu warten, weil man ja eine Mail geschickt hat :denk: . In so einem Fall bittet man doch direkt vor Ort um sofortige Abhilfe und schreibt nicht das Sammelpostfach des Veranstalters an :cool:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Sonntag, 27. März 2011, 15:25

Die Kernaussage ist ja: Email-Reklamationen sind nicht zielführend. :ironic:
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Fitschi

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4

Sonntag, 27. März 2011, 17:50

In so einem Fall bittet man doch direkt vor Ort um sofortige Abhilfe


Vielleicht war kein Sprachkundiger vorhanden :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
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