Eine Fluggesellschaft darf einen Kunden nicht vom Flug ausschließen, weil er die zur Ticketzahlung genutzte Kreditkarte beim Check-In nicht vorzeigen kann.
Kunden der Fluggesellschaft Iberia konnten die Tickets nur per Kredit- oder Debitkarte zahlen und im Fall, dass sie die entsprechende Karte nicht am Check-In-Schalter vorweisen konnten, durften sie den gebuchten Flug laut Geschäftsbedingungen nicht antreten bzw. mussten ein neues Ticket kaufen.
Im vorliegenden Fall hatte die Bank die
zur Buchung verwendete Kreditkarte aus Sicherheitsgründen umgetauscht.
- noch nicht rechtsgültiges Urteil -