Trotz Blick in's Kleingedruckte ist es für den Reisenden und Medizin-Laien oft nicht möglich, eine objektive Beurteilung der Gesundheitssituation vorzunehmen. Das spiegelt sich auch in den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu diesem Thema wider.
So entschied das OLG Frankfurt zu Gunsten eines Reisenden, obwohl er schon bei Buchungsabschluss wegen Rückenbeschwerden in Behandlung war und sich ein Bandscheibenvorfall erst kurz vor Abreise einstellte.
Tenor: Was der Hausarzt nicht für bedenklich hielt, muß ein Nichtfachmann nicht wissen. Oberlandesgericht Frankfurt/M., Urteil vom 26.05.2010, Az.: 7 U 166/09 bei
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