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Sonntag, 20. Februar 2011, 09:38

Reise-Rücktritts-Versicherung "Wegen OP storniert"

Bei Reiserücktrittskosten-Versicherung lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick ins Kleingedruckte.

Das gilt besonders für Menschen, die bereits krank sind. Denn die Police deckt nicht unbedingt eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ab.

Das Amtsgericht München hat in einen konkreten Fall die Klage abgewiesen. In dem Fall ging es um einen Ödem am Auge. Er wurde zum Zeitpunkt seines Versicherungsabschlusses bereits mit Spritzen behandelt. Als später eine OP nötig wurde, stornierte er die Reise und wollte die Stornokosten von der Versicherung ersetzt bekommen.

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Sonntag, 20. Februar 2011, 12:06

Trotz Blick in's Kleingedruckte ist es für den Reisenden und Medizin-Laien oft nicht möglich, eine objektive Beurteilung der Gesundheitssituation vorzunehmen. Das spiegelt sich auch in den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu diesem Thema wider.

So entschied das OLG Frankfurt zu Gunsten eines Reisenden, obwohl er schon bei Buchungsabschluss wegen Rückenbeschwerden in Behandlung war und sich ein Bandscheibenvorfall erst kurz vor Abreise einstellte.

Tenor: Was der Hausarzt nicht für bedenklich hielt, muß ein Nichtfachmann nicht wissen. Oberlandesgericht Frankfurt/M., Urteil vom 26.05.2010, Az.: 7 U 166/09 bei
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Sonntag, 20. Februar 2011, 17:32

Ich habe sehr gut in die Bedingungen gesehen und deshalb die RRKV bei Travelsafe abgeschlossen! Das sollte jeder Herzkranke tun! Lt. den üblichen Vers.-Bedingungen ist ein Herzinfark absehbar oder ein kalkulierbares Risiko!

Werner